Erstellt am 19.06.2015 um 06:16 Uhr von Dezibel
Frag doch mal den AG, woher er seine Meinung hat. Er soll dir mal zeigen, wo das steht.
Im Gegenzug zeigst Du ihm deinen Arbeitsvertrag, den er ja schließlich unterschrieben hat.
Erstellt am 19.06.2015 um 07:20 Uhr von waldschreier
tolle Antwort!!
Nein du darfst mehr tage nehmen..bis zu 12 aufeinanderliegende Werktage, außer in Ausnahmefällen.
kuck dir den Link mal an, hier findest du eine genauere Aussage
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Erstellt am 19.06.2015 um 20:03 Uhr von Globus
na, wenn ihr keinen Betriebsrat habt, könnt ihr da eher wenig machen.... sorry...
Erstellt am 20.06.2015 um 19:17 Uhr von Hatschi
Hallo Hassan. Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren. Geht dies nicht ,muss ein teil des Urlaubs mindestens 12 aufeinander folgende Werktage lang sein. Bundesurlaubsgesetz Paragraph 7 Absatz 2.
Gruß
Erstellt am 20.06.2015 um 19:57 Uhr von Hoppel
@ Hassan
Dein AG redet vollkommen Unsinn!
Du hast zu Beginn eines jeden neuen Jahres einen Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub von 24 Tagen. Dieser Urlaub muss laut Bundesurlaubsgesetz grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich.
Wenn Du nicht zum 30.Juni 15 gekündigt hast, steht Dir der komplette Jahresurlaub = 24 Tage zu!!!
Pro Kalenderjahr MUSS Dir der Arbeitgeber mindestens einmal zwei zusammenhängende Wochen Urlaub gewähren! Von dieser Regel darf der Arbeitgeber NICHT abweichen!
Greift bei Euch ein Tarifvertrag? Falls ja, guck mal, was darin geschrieben steht.