Erstellt am 05.06.2015 um 06:24 Uhr von HeyeBR
Falsche Eingruppierung ist kein Grund die Zustimmung zu verweigern.
Ihr könnt dann aber mal mit dem AG diskutieren, warum es MA gibt, die für die gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt werden. Ihr könnt euch für die LG 6 MA stark machen und für sie eine LG 7 erkämpfen.
Erstellt am 05.06.2015 um 06:26 Uhr von Dezibel
Gegen welches Gesetz soll denn das verstoßen?
Mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz hat das nichts zu tun. Es sei denn, er wäre z. B. der einzige Mann und die anderen alle Frauen.
Warum wollt ihr ihn ablehnen? Das wäre doch eine gute Gelegenheit, beim Chef mal ordentlich zu sticheln und allen anderen für eine höhere Lohngruppe den Weg zu bereiten.
Erstellt am 05.06.2015 um 06:35 Uhr von zuckertuete
@ Heye
@ Dezibel
Wenn wir die Antworten richtig deuten gibt es nach § 99 also keine rechtlichen Mittel die Zustimmung zu verweigern.!!!
Erstellt am 05.06.2015 um 06:42 Uhr von Dezibel
> Wenn wir die Antworten richtig deuten gibt es nach § 99 also keine rechtlichen Mittel die Zustimmung zu verweigern.!!!
In diesem Falle ist das so.
Erstellt am 05.06.2015 um 07:25 Uhr von Laffo
@zuckertüte
Ihr könnt der Einstellung zustimmen, der Eingruppierung aber widersprechen...
..würde ich nicht empfehlen, sondern die anderen Delinquenten nachträglich mit
Hochstufen lassen.
Erstellt am 05.06.2015 um 08:10 Uhr von uller
Einstellung zustimmen, der Eingruppierung aber widersprechen!!! Gleichzeitig den AG auffordern alle gleich einzugruppieren. Wir haben das so gemacht. Der AG mußte sich die Zustimmung zur Eingruppierung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. Kurz vorm Kammertermin wurden alle Mitarbeiter eine TG hochgruppiert. Macht zwar alles ein wenig Arbeit aber es lohnt sich!
Erstellt am 05.06.2015 um 08:16 Uhr von Kölner
@uller
Der Weg von Laffo ist mir wesentlich sympathischer und aus meiner Sicht auch erfolgsversprechender!
Erstellt am 05.06.2015 um 08:36 Uhr von zuckertuete
Danke Jungs für die Tipps.
Wird natürlich nicht einfach werden mit der GL eine Hochstufung auszuhandeln ohne eine höhere Instanz einzuschalten.
Erstellt am 05.06.2015 um 08:41 Uhr von gironimo
Ich denke, Ihr solltet sowohl der Einstellung als auch der Eingruppierung zustimmen.
Ist der Kollege erst einmal da, habt Ihr ein Argument mehr, warum die anderen zu wenig verdienen.
Andersherum ist ja die Argumentation: "Hier verdienen alle schlecht - also auch der neue."
Aus meiner Sicht der falsche Weg.
Erstellt am 09.06.2015 um 11:27 Uhr von celestro
Ich halte den Weg von laffo für falsch und darüber hinaus für völlig behämmert.
Wird die Eingruppierung verweigert, muß der AG sich die Zustimmung über das Gericht holen. Wie im Fall von Uller dargelegt, hat der AG dann die anderen Personen hoch gezogen.
Dies ist der einzig sinnvolle Weg. Denn hat der BR der Einstellung zugestimmt (ohne Verweigerung der Einstufung) ist der Zug für den BR abgefahren. Er kann den AG nicht zwingen, die Anderen hochzustufen. Nett fragen ... ja. Aber da muß sich der AG nicht drauf einlassen.