Erstellt am 16.04.2015 um 14:56 Uhr von moreno
Der AG braucht mit Sicherheit nicht warten bis ein bestimmtes BRM wieder da ist, er / sie könnte ja auch für 6 Monate im Amazonas sein :-) also erst mal ein anderes zu dieser Zeit verfügbares BRM mitnehmen wenn es Dir lieber ist das jemand bei dem Gespräch dabei ist.
Erstellt am 16.04.2015 um 15:02 Uhr von Bankerin
Stimmt, aber bei 14 Tagen Frist wäre doch eine verschiebung denkbar , oder ? Also greift hier die Aussage "BRM meiner Wahl" leider nicht ?
Erstellt am 16.04.2015 um 15:09 Uhr von gironimo
Das sehe ich anders. Insbesondere wenn es sich nicht um eine eilige Angelegenheit handelt oder Fristen zu beachten wären (was ja hier nicht der Fall zu sein scheint; das Ganze geht ja schon ein Jahr).
14 Tage - von denen ja vielleicht schon einige Zeit vorbei ist, ist aus meiner Sicht eine zumutbare Wartezeit für den AG.
Ich würde daher mit dem Verweis auf § 82 Abs. 2 BetrVG der Personalabteilung mitteilen, dass Du selbstverständlich bereit bist, dass Gespräch zu führen, Du aber auf das BR-Mitglied Deines Vertrauens bestehst und daher eine Terminverschiebung für angezeigt ansiehst.
Sicher m u s s kein BR dabei sein - Du solltest aber eins mitnehmen - jemanden, der Dein Vertrauen genießt.
>Wenn ich ablehne, droht eine Abmahnung, da bin ich mir sicher<
Ich nicht; und wenn, die würde ich dann erst einmal abwarten.
Erstellt am 16.04.2015 um 15:12 Uhr von moreno
Du könntest doch den AG fragen ob dies Gespräch so eilig ist das es nicht verschoben werden kann bis Dein Favorit wieder aus dem Urlaub zurück ist. Andere Möglichkeit wäre natürlich der leichte Bandscheibenvorfall mit zwei wöchiger Regenerationsphase ;-) aber schau mal wenn jetzt der AG z.B. eine außerordentliche Kündigung aussprechen möchte kann er ja keine zwei Wochen warten weil dann die Frist verstrichen ist in der er diese aussprechen kann.
Erstellt am 16.04.2015 um 15:23 Uhr von Bankerin
Danke für die Hoffnung. Der erste Termin der Perso war für den ersten Urlaubstag meines Wunsch BRM- gelegt( auch 2 nur Tage Vorlauf), der nächste nun auf Montag, von heute an. Morgen habe ich frei. Ich sehe hier schon eine gewisse Taktik. Leider sind die 14 Tage erst am 28.14. vorbei, frühstmöglicher Termin also am 29.4. Dummerweise ist heute BR-Sitzung, so dass ich aktuell niemanden deswegen erreiche. Soviel Zufälle auf einmal...
Die Abmahnung probieren die sicher, damit ich wieder vors AG ziehe. Hatte das schon mal, mit Erfolg. Aber leider versuchen sie es immer wieder.
Sie drängen auch ganz bewußt auf einen zeitnahen Termin, wüßte gern warum.
Erstellt am 16.04.2015 um 15:26 Uhr von gironimo
Ich nehme an, Du weißt was sie von Dir wollen. Und wenn Du schon mal beim Arbeitsgericht warst, würde ich sagen - lasse sie warten.
Erstellt am 16.04.2015 um 15:32 Uhr von bankerin
Das mit dem Fragen habe ich schon versucht, die reaktion war echt schlimm. Es muss also irgend eine zeitliche Notwendigleit bestehen, die ich nicht kenn und die mir trotz Nachfragen nur mit der Floskel. möchten Zeitnah sprechen, abgewürgt wird. Leider weiß ich nicht was sie wollen, das allgemeine Blabla Arbeitsordnung, Gleitzeit, Mittagspause, wobei hier meinerseits keine Verstöße vorliegen. Das ganze haben wir letztes jahr schon mal durch, sie suchen und versuchen einzuschüchtern. Hinweise der Vorgesetzten werden beachtet. Also keine Ahnung, welchen Anlass sie herbei ziehen. Muss eingentlich ein konkreter Sachverhalt/ Vorwurf genannt werden, bei der Mail-Einladung zum Personalgespräch ?
Erstellt am 16.04.2015 um 17:08 Uhr von Melissa
Eine Verpflichtung eines AN, an Mitarbeitergesprächen teilzunehmen, besteht nur, wenn dieses der Ausübung des Direktionsrechts nach § 106 GewO dient.
Da dir nicht bekannt zu sein scheint, was man von dir will, scheint man dich ja auch nicht über den Inhalt des Gesprächs informiert zu haben.
Da Du aber das Recht hast, zumindest prüfen zu können, ob der AG dich überhaupt zu diesem Gespräch einbestellen darf, bedarf es einer inhaltlichen Mitteilung über die zu besprechenden Themen.
Liegen diese nicht vor, besteht auch keine Teilnahmepflicht.
Eine Ablehnung wegen des Fehlens einer gewünschten Vertrauensperson ist aber nicht möglich und auch regelmäßig ein begründeter Abmahngrund.
Von daher würde ich hier von Gironimos Tipp "sie warten zu lassen" abraten.
Schau dir dieses Urteil einmal näher an:
BAG Urt. v. 23.06.2009, Az.: 2 AZR 606/08
Erstellt am 16.04.2015 um 19:37 Uhr von Hoppel
@ Bankerin
" Sie drängen auch ganz bewußt auf einen zeitnahen Termin, wüßte gern warum."
Die Frage kannst Du Dir ganz sicher beantworten, wenn Du zum Termin erscheinst! Und das würde ich Dir dringend anraten.
Hör Dir an, was man Dir mitteilen möchte. Du kannst NICHT dazu gezwungen werden, Dich postwendend äußern zu müssen. Und wenn Du konkret weißt, worum es geht, muss halt ein neuer Termin gefunden werden, zu welchem Du möglichst das BRM Deiner Wahl mitnehmen kannst; aber ich würde auch über eine Alternative nachdenken.
Erstellt am 16.04.2015 um 20:47 Uhr von Bankerin
Danke für eure, wenn auch unterschiedlichen, Meinungen.
@Melissa: sehr guter Hinweis, danke dafür. Nun konnte ich erreichen, dass der BR Vorsitzende mitkommt, sicher das Beste im Moment.
Bei weiteren Fragen werde ich mich gerne wieder an euch wenden.
VG