Erstellt am 08.04.2015 um 08:09 Uhr von Pickel
Leider erwähnst du nicht die allerwichtigste Information: wie viele Mitarbeiter habt ihr?
Davon ab: Natürlich kann dein AG dir sagen, was du in deiner Arbeitszeit zu tun hast. Das kann auch der Berg sein, der liegengeblieben ist. Du hast keinen Anspruch darauf, dass deine Arbeit auch umdeligiert wird. Ob du es auch schaffst, ist dann eine andere Frage.
Erstellt am 08.04.2015 um 08:12 Uhr von gironimo
Nein - Du musst die Arbeit nicht nach holen (höchstens mal bei kleinen Unterbrechungen im Rahmen der üblichen Arbeitszeit).
"sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ... freizustellen" (§37 BetrVG), heißt nicht nur von der Zeit.
Der AG ist verantwortlich dafür, wie er das Problem organisiert.
Wie gehst Du vor: Du sprichst noch einmal mit dem AG und forderst ihn auf, Dir den nötigen Freiraum zu schaffen. Tut er es nicht, lässt Du alles liegen, was nicht in Deiner verbleibenden Arbeitszeit zu schaffen ist. Macht der AG stress, musst Du ggf. die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt um Hilfe bitten (Rechtsvertretung)
Erstellt am 08.04.2015 um 08:28 Uhr von Bürgermeister
Ich finde es ja schon krass das,du Kollegen im Gremiun hast die sich nicht schulen lassen wollen.Wie wollen sie dann ihren Kollegen helfen wenn was ist?
Erstellt am 08.04.2015 um 10:00 Uhr von moreno
Mache Seminarplanung...und hast du Deine Seminare dabei vergessen?
Erstellt am 08.04.2015 um 10:02 Uhr von Clarence
@ Pickel, wir sind ca.240 Mitarbeiter und noch gute 50 Leiharbeiter, habe am Anfang geschrieben Stellv. des BRV. in einem 9er BR.
Erstellt am 08.04.2015 um 10:06 Uhr von Clarence
@ moreno, habe in 2 Jahren schon 2 Seminare besucht, was mansche meiner BR Kollegen in 20 Jahre nicht hinbekommen haben. Ich bitte um hilfreiche Antworten, schließlich kann ich innerhalb von 2 Jahre auch nicht alles wissen, sonst hätte mich hier nicht gemeldet.
Danke!
Erstellt am 08.04.2015 um 10:32 Uhr von Nubbel
neun brm, eine freistellung. wenn der brv eine halbe freistellung hat, ist ja noch eine halbe übrig. das muss aber im br beschlossen werden. hast du schon mal §38 betrvg nebst kommentierung gelesen?
Erstellt am 08.04.2015 um 10:57 Uhr von Pickel
Clarence 9er-BR muss nicht automatisch Freistellungsanspruch bedeuten.
Erstellt am 08.04.2015 um 11:06 Uhr von rolfo
@ Pickel, wie soll man deine Aussage verstehen
240 Mitarbeiter + 50 Leiharbeiter = 9 BR
Der Freistellungsanspruch nach § 38 ist doch klar
Erstellt am 08.04.2015 um 11:07 Uhr von moreno
Also wenn es nicht möglich ist das Du nach §38 BetrVG freigestellt wirst dann meldest Du dich ganz normal ab und wieder an wenn du fertig bist mit der BR Tätigkeit. Wenn Du arbeitest entscheidet halt Dein Vorgesetzter ob Du das nach arbeitest was liegen bleibt oder ob dies ein anderer macht. Nur das Du Betriebsrats Arbeit machst darf er Dir nicht verbieten aber das sollte man eigentlich nach dem BR 1 wissen und auch durchsetzen können. Wie sagte Oliver Kahn mal...wir brauchen Eier ;-)
Erstellt am 08.04.2015 um 11:08 Uhr von Pickel
Rolfo, man soll meine Aussage so verstehen, wie sie da steht.
Nur weil ein aktueller BR sich aus 9 BRM zusammensetzt, besteht nicht automatisch Anspruch auf Freistellung. Erst durch Clarence Nchtrag mit 240 Mitarbeitern wurde der Anspruch deutlich.
Erstellt am 08.04.2015 um 11:13 Uhr von rolfo
Der Anspruch auf 1 Freistellung ergibt sich aus der Mitarbeiterzahl nach § 38.
Wenn nur 1/2 Freistellung vom BRV genutzt wird sollte sich der BR auf die Hinterfüße stellen und den Rest der Freistellung einfordern.
Verstehe deine Antwort trotzdem nicht
Erstellt am 08.04.2015 um 11:20 Uhr von Nubbel
pickel, ab wann hat ein br die grösse von 9 brm? ab wann gibt es eine freistellung? deine nachfrage ist redundant
Erstellt am 08.04.2015 um 11:29 Uhr von Pickel
Nubbel, du irrst hier mal wieder gewaltig.
Für die BR-Größe ist die MA-Zahl am Stichtag entscheident, die Freistellung ergibt sich aus der tagesaktuellen Zahl. Das ist nicht so schwierig, dass auch du das nicht hättest alleine durchschauen können!
Erstellt am 08.04.2015 um 11:57 Uhr von Nubbel
oh ja, tagaktuelle zahlen, sicher:) welch grandioses durcheinander würde das geben
Erstellt am 08.04.2015 um 12:29 Uhr von Tulpe
Hallo Clarence, als erstes gewöhne dir ab Zeiten zu nennen. Melde dich ab für BR Arbeit OHNE Zeitangabe. Wen du fertig bist mit deiner BR Arbeit dann wieder an. Falls du es nicht in deiner Arbeitszeit schaffst, melde dich zum Regulären Feierabend ab. Deine Arbeit bleibt liegen wenn es kein andere macht. Die Geschäftsleitung hat das Problem nicht du.
Falls einer Stress macht - In ein Ohr rein ins andere raus, dabei Nett Grinsen.
Nächste Sitzung - Antrag auf erweiterung der Top Liste- mit zusatz Seminar. Grundseminar ist Verpflichtend. Da lernst du was du brauchst und wie du Vorgehst.
Viel Glück weiterhin und halt die Ohren steif.
Erstellt am 08.04.2015 um 12:37 Uhr von moreno
Oh Pickel deine Arbeitgeberliebe wird immer peinlicher was Du hier verzapfst, so ein Quatsch hörst nicht mal in einem Seminar von Herrn Schreiner!
Aber den Anspruch auf eine Freistellung nach §38 BetrVG hat nur das gesamte Gremium und nicht Clarence weil er der Stellvertreter ist. Also solange der Punkt mit der Freistellung nicht geklärt ist (auch Euer BRV hat keine solange der BR das nicht beschlossen hat) musst Du dich ganz normal abmelden und Deine Betriebsratsarbeit solange machen wie erforderlich ist. Wenn dem Vorgesetzten dies nicht passt soll er Dir das dann schriftlich geben. So ein kleiner Wink wie : Bitte schreiben sie es mir auf damit ich was für den Rechtsanwalt habe wirkt manchmal Wunder bei Vorgesetzten ;-)
Erstellt am 08.04.2015 um 12:49 Uhr von gironimo
Man muss sich nicht über den 38er Gedanken machen, wo doch der 37er schon jedem BR-Mitglied jede erforderliche Zeit einräumt.
Man muss sich da "nur" durchsetzen. In sofern haben es vielleicht freigestellte BRs nach § 38 BetrVG leichter.
Aber wenn Clarence Zeit für den BR braucht - ist diese Zeit auch da !!!!
Erstellt am 08.04.2015 um 13:51 Uhr von Rotimker
Hi Clarence, Ich bin auch in einer 9er BR auch Stellv, Unser BRV hat sich 2 Tage der Woche Freistellung genommen zum Vorbereitung & ich habe mit unser Gremium besprochen und ein Beschluss das ich 1 Tag brauche um Vorbereitung zu treffen.
Bringe einfach diese Thema auf Tagesordnung und als Gremium besprechen überzeuge deine Kollegen im Gremium.
Viel Glück
Erstellt am 08.04.2015 um 14:24 Uhr von Clarence
Hallo zusammen, danke für die rege Beteiligung.
@ Tulpe, habe schon BR1 und BR2, kenn das BetrVG auch ArbZG, kann aber im Alleingang kaum etwas unternehmen.Bis auf 2-3 BRM hat keiner so richtig Lust auf BR Arbeit, einfach Schutz und Status geniesen.
Mein Problem:
-laut Vertrag darf ich eh schon Überstunden schieben ohne sie jemals bezahlt zu bekommen, Stundenweise Abfeiern nur bis Ende des Monats.
- BRV im Alleingang mit der AG eine halbe Freistellung für sich ausgehandelt, kann nicht auf Unterstützung hofen.
Wenn mann nicht selbst davon betrofen ist kann jeder gute Ratschläge geben,der allerbeste war der mit Eier zeigen :), werde mir wohl ein paar wachsen lassen, hi, hi!
@ Rotimker, danke für die Idee.
Erstellt am 08.04.2015 um 15:33 Uhr von Pickel
Moreno, du bist das Opfer deiner verblendeten Ideologie. Zeig mir was hier von mir nicht korrekt war oder halte deinen Rand.
Erstellt am 08.04.2015 um 16:02 Uhr von moreno
Ah unser kleiner Pickel ist am platzen! Na zähl mal lieber jeden Tag Deine Mitarbeiter Du Schnulli!
Erstellt am 08.04.2015 um 19:24 Uhr von Pickel
Ok, soviel zu deiner geistigen Reife. Danke für den Beleg
Erstellt am 08.04.2015 um 20:05 Uhr von Moreno
Na Pickelchen hast schon ausgezählt ob noch alle Mitarbeiter da sind aber vergess nicht morgen früh die neusten Zahlen am besten stellen sich alle vor deinem Büro auf damit Du es leichter hast. Wie lange willst Du Dich hier noch lächerlich machen wechsel doch das Forum wie wär es mit heimlich in den Chef verliebt?
Erstellt am 08.04.2015 um 20:09 Uhr von Clarence
Liebe BR wissende, ich bitte Alle hier sachlich zu bleiben. Danke!
Erstellt am 10.04.2015 um 17:59 Uhr von celestro
Wie so oft liegt die Wahrheit in der Mitte
Ja, ein 9er BR heißt nicht automatisch auch eine Freistellung. Diese kann entfallen, wenn die Anzahl der regelmäßig Beschäftigten im Betrieb unter den Schwellenwert von 200 sinkt.
Allerdings ist "tagesaktuell" natürlich völlig am Ziel vorbei geschossen. Denn schon alleine der Begriff "der regelmäßig Beschäftigten" zeugt ja schon davon, daß man nicht an einem Tag eine Bestandsaufnahme machen kann und dann gerade unter 200 da sind.
Außerdem wäre man als AG auch schlecht beraten, wenn man bei 199 die Freistellung direkt anzweifelt. Denn stellt man 2 Monate später 2 neue Leute, ist man recht schnell wieder bei "regelmäßig mehr als 200" und darf / soll / will dann nicht ernsthaft ständig Zeit damit verschwenden, die Freistellung vor und zurück zu drehen, oder ?