Erstellt am 24.03.2015 um 08:41 Uhr von Kölner
Man soll eine Auswahl haben...und 4 Kandidaten sind eben besser als nur 2.
Erstellt am 24.03.2015 um 09:05 Uhr von Hoppel
@ Gussi
Diese Regelung ist ganz einfach zu begründen.
Ersatzmitglieder rücken NICHT nach denselben Regeln nach, wie z.B. im BetrVG.
Für JEDEN AN-Vertreter im Aufsichtsrat sollte mind. ein Ersatzmitglied zur Verfügung stehen.
Gewählt wird nur im Bundle:
Wahlvorschlag 1: KandidatIn A, Ersatzmitglieder B, C, D
Wahlvorschlag 2: KandidatIn E
Wahlvorschlag 3: KandidatIn F, Ersatzmitglied G
Gewählt werden A + B
> würde B aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, müsste eine Nachwahl erfolgen. KandidatIn C rückt NICHT nach!
Im Falle der Verhinderung von B, rückt mangels benanntem Ersatzmitglied ebenfalls kein anderer AN nach.
Würde A ausscheiden oder wäre verhindert, rückt B (vorübergehend) nach.
Es handelt sich also nicht um eine Persönlichkeitswahl i.S.d. BetrVG. Gewählt wird prinzipiell die Kombination aus KandidatIn nebst ggf. benannten Ersatzmitgliedern. Jedes Ersatzmitglied ist einem AN-Vertreter persönlich zugeordnet.
DrittelbG § 7 Ersatzmitglieder
(1) In jedem Wahlvorschlag kann zusammen mit jedem Bewerber für diesen ein Ersatzmitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden. Ein Bewerber kann nicht zugleich als Ersatzmitglied vorgeschlagen werden.
(2) Wird ein Bewerber als Aufsichtsratsmitglied gewählt, so ist auch das zusammen mit ihm vorgeschlagene Ersatzmitglied gewählt.
Erstellt am 24.03.2015 um 09:16 Uhr von Kölner
...zur Ergänzung (dennoch):
Ein benanntes Ersatzmitglied könnte allerdings auch bei mehreren Kandidaten Ersatzmitglied sein.
Erstellt am 24.03.2015 um 09:23 Uhr von Gussi
Soweit verstanden, allerdings noch nicht ganz die Antwort auf meine Frage.
Eine Auswahl an Kandidaten ist sicher wichtig und auch die Bindung von Kandidat und zugeordnetes Ersatzmitglied sind einleuchtend.
Aber welchen Sinn hat es , dass auf einem Wahlvorschlag mehrere Bewerber stehen, denn jeder Bewerber kann doch einen eigenen Wahlvorschlag machen und entsprechend Stützunterschriften sammeln.
Ich könnte z. B. folgende Listen haben:
Wahlvorschlag 1: Kandidat x mit Ersatzmitglied y
Wahlvorschlag 2: Kandidat z ohne Ersatzmitglied
Wahlvorschlag 3: Kandidat a mit Ersatzmitglied b
Kandidat c mit Ersatzmitglied d
Kandidat e mit Ersatzmitglied f
Wozu sollen auf Wahlvorschlag 3 insgesamt 3 Kandidaten mit Ersatzmitgliedern stehen, wenn die Wahl nachher eh eine Personenwahl ist.
Der einzige Vorteil wäre, dass der Wahlvorschlag 3 es leichter haben würde die Stützunterschriften zu bekommen.