Erstellt am 22.03.2015 um 01:06 Uhr von Pjöööng
Hmmmm....wassoll denn eine "Fraktion" innerhalb des BetrVG sein? Wo finde ich etwas zu "Fraktionen" im BetrVG?
Erstellt am 22.03.2015 um 07:10 Uhr von seesee
Sobald gewählt ist, haben die Listen keine Bedeuting mehr. Jedes BRM entscheidet frei und unabhängig, jedenfalls theoretisch und nach dem Gesetz
Erstellt am 22.03.2015 um 07:22 Uhr von Dezibel
> ... 6 der gewählten Mitglieder ausgetreten sind ...
Wirklich? Dann sind sie raus aus dem Betriebsrat. Ohne wenn und aber!
Dafür rücken dann die Ersatzmitglieder nach, wenn es genügend geben sollte.
Die Freistellungen werden neu verteilt.
> eine neue Fraktion bilden.
Sowas gibt es nicht. Sie können bilden, was sie wollen, aber im BR sind sie trotzdem nicht mehr.
Erstellt am 22.03.2015 um 09:01 Uhr von nicoline
Nach der Wahl spielt die Listen- bzw. Fraktionszugehörigkeit nur noch für die Ladung der Ersatzmitglieder eine Rolle und daran ändert sich auch nichts, wenn man aus einer "Fraktion" austritt. Es zählt der Zeitpunkt der Wahl.
Wenn die "aus der Fraktion ausgetretenen" Mitglieder jedoch ihr Betriebsratsamt niederlegen, ist zu prüfen, ob noch genug Ersatzmitglieder vorhanden sind, um den BR auf seine gesetzliche Stärke aufzufüllen. Erst, wenn das nicht der Fall ist, müssen Neuwahlen gestartet werden.
Erstellt am 22.03.2015 um 09:53 Uhr von gironimo
Es besteht ja auch bei Abstimmungen kein Listenzwang. Wenn es in einem BR-Gremium trotzdem immer zu "Fraktions-"Abstimmungen kommt, ist das eine Sache der BR-Mitglieder der entsprechenden Listen.
Besser wäre, sie würden nach Sachlage abstimmen - egal von welcher Liste. Ist aber leider nicht immer so.
So gesehen versuchen die Abtrünnigen vielleicht nur, sich von ungewollten Zwängen freizuschwimmen.
Erstellt am 22.03.2015 um 10:10 Uhr von Harras
Danke für eure Antworten.
Also aus dem Betriebsrat ist niemand ausgetreten. Es geht hier definitiv nur um die Listen.
Von Zwängen freischwimmen trifft es wohl am ehesten. Es wurden unüberbrückbare Differenzen angegeben....
Es bleibt aber trotzdem die Frage nach der Verteilung der Freigestellten 2 Sitze. Müssten die Abtrünnigen dann einen Sitz an die übrig gebliebenen abgeben? Oder greift hier immer noch die Rangordnung der alten Liste?
Erstellt am 22.03.2015 um 11:50 Uhr von nicoline
Harras
nochmal: es greift das Wahlergebnis, auch das der Freistellungen und nachgeladen werden muss von der alten, gewählten Liste.
Erstellt am 22.03.2015 um 11:58 Uhr von Dezibel
Aus einer Liste austreten ist Kindergarten, begreif es doch endlich. Es gibt keine Fraktionen. Einmal gewählt, ist gewählt und wer nicht mehr will, soll Farbe bekennen.
Erstellt am 22.03.2015 um 12:33 Uhr von Harras
Nochmals Danke.
Kindergarten trifft es.
Wie gesagt, sie bleiben alle im Betriebsrat; können und wollen wohl aber mit einem Mitglied der Wahlliste nicht zusammenarbeiten.
Haben demjenigen nahe gelegt, sein Mandat zurückzugeben, was er logischerweise abgelehnt hat.
Daraufhin haben sie den Schritt so gewählt (bei den nächsten Wahlen würden dann 3 Listen statt 2 existieren).
Wenn ich euch richtig verstanden habe, müssen die Ersatzmitglieder sich nicht für jemanden entscheiden, denn wenn jemand ausfällt, greift wieder die Wahlliste und es muss nach dieser ein Ersatzmitglied geladen werden.
Erstellt am 22.03.2015 um 12:48 Uhr von nicoline
*müssen die Ersatzmitglieder sich nicht für jemanden entscheiden, denn wenn jemand ausfällt, greift wieder die Wahlliste und es muss nach dieser ein Ersatzmitglied geladen werden.*
So ist es!