In unserem Betrieb wurden letztes Jahr Listenwahlen durchgeführt. Es gab 2 Listen. Eine davon ist die offene Liste der Gewerkschaft, die nicht die Mehrheit erreicht hat.

Nun wurde bekannt gegeben, dass aus der gewählten Gewerkschaftsfraktion 6 der gewählten Mitglieder ausgetreten sind und eine eigene Fraktion bilden werden (die immer noch der Gewerkschaft angehört).
Von der offenen Liste sind nun noch 2 gewählte Vertreter übrig (wie sich die Ersatzmitglieder verhalten, ist mir momentan nicht bekannt)

Ist das überhaupt möglich, das die 6 Mitglieder aus der gewählten Fraktion austreten, eine neue Fraktion bilden (die ja dann eigentlich nicht gewählt wurde) und trotzdem im BR bleiben können?
Oder müssten hier Neuwahlen angesetzt werden?
Wogegen ja eigentlich spricht, dass die andere Liste die Mehrheit hat und somit ja noch Beschlussfähig ist?

Weiterhin: Die offene Liste stellt 2 freigestellte BR-Mitglieder. Beide Personen gehören zu den 6 Mitgliedern, die die Fraktion verlassen. Wenn dies so überhaupt möglich ist, das diese 6 eine neue Fraktion gründen, müssten sie dann nicht wenigstens einen Sitz an die andere Fraktion abgeben?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, denn ich muss mich entscheiden, wie ich als Mitglied der offenen Liste damit umgehen soll. (bin aber nur Ersatz vom Ersatz)