Erstellt am 13.03.2015 um 12:46 Uhr von moreno
BEM darf ja nur mit der Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden, eine Ablehnung darf keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich führen.
Erstellt am 13.03.2015 um 13:22 Uhr von martinez
Hi,
Es spricht allerdings auch nichts dagegen an so einem Gespräch teil zu nehmen und die Sachlage(wie hier) ordentlich aufzuklären!
man kann aber selbstverständlich verweigern, wenn man die Sachlage nicht für klärungsbedürftig hält.
Kleiner Tipp meinerseits:
Wenn man sich weigert bringt das meiner Meinung nach ein schlechtes Bild mit sich und es wird in Zukunft genauer auf die krankentage geschaut.
Mit einem klärendem Gespräch sollte das Thema vom Tisch sein vorerst.
Erstellt am 13.03.2015 um 13:30 Uhr von Pjöööng
Zitat (fantil).
"Nun wurde dieser Mitarbeiter zu einem Gespräch nach §83 SGB IX eingeladen."
Ein Gespräch mit dem Mitarbeiter nach § 83 SGB IX? Da stehe ich ehrlich gesagt auf dem Schlauch, worum es dabei gehen soll. Oder geht es hier um BEM, also § 84 (2)?
Falls es sich um BEM handelt: Habt Ihr dazu eine BV? Hast Du dem AN den Inhalt und den Sinn des BEM erläutert?
Zitat (martinez):
"... und es wird in Zukunft genauer auf die krankentage geschaut."
Ist das ein Problem für den AN?
Erstellt am 13.03.2015 um 13:41 Uhr von martinez
@Pjööööng
hab ich das behauptet bzw. wo liest du das es ein Problem sein soll??
Erstellt am 13.03.2015 um 13:46 Uhr von Pjöööng
Zitat (martinez):
"hab ich das behauptet bzw. wo liest du das es ein Problem sein soll??"
Nein! Hast Du nicht behauptet! Ich lese das nirgends. Was willst Du mit Deiner inhaltsleeren Frage bezwecken?
Erstellt am 13.03.2015 um 13:58 Uhr von martinez
Zitat (Pjööööng)
" klugscheißerei, nichts bedeutendes Geschreibsel, klugscheißerei"
Was willst mir damit jetzt sagen? ich verstehs nicht?
Erstellt am 13.03.2015 um 14:17 Uhr von Pjöööng
martinez,
versuch doch wenigstens mal, Dich wie ein erwachsener Mensch zu benehmen.
Erstellt am 13.03.2015 um 14:20 Uhr von martinez
sagst du zu mir??? dein Ernst??
hast dein Flachmann schon ausgepackt?
kann dir nicht folgen..
Ernsthaft jetzt
Erstellt am 13.03.2015 um 14:34 Uhr von moreno
@Martinez der Kollege ist 30 Jahre im Betrieb ist schwerbehindert und geht in drei Jahren in Rente was meinst Du wie egal dem das sein kann wenn seine Krankheitstage in nächster Zeit beobachtet werden. Würde in seiner Lage auch kein BEM Gespräch führen!