Erstellt am 04.03.2015 um 10:28 Uhr von gironimo
Das geht dann nur, wenn der Tarif eine entsprechende Regelung enthält, die dem AG dies zulässt.
Stichwort Öffnungsklausel
Wenn die besteht, dürfte der AG es, wenn es ein absoluter Einzelfall wäre. Ansonsten käme dann erst die Mitbestimmung des BR an die Reihe.