Hallo, in unserem Tarifvertrag ist geregelt, dass man ab dem 3. Tag einen Krankenschein vorlegen muss. Jetzt möchte unser Arbeitgeber von einem Azubi der nachweislich länger als 42 Tage krank war (ausschliesslich im Betrieb und nicht in der Berufsschule) den Schein ab dem 1. Tag seiner Erkrankung. LG