Erstellt am 25.02.2015 um 07:42 Uhr von Dezibel
1. Ich sehe kein Problem dabei.
2. Besser wäre, er hätte gesagt: Dem Antrag von Herrn A. zur Stundenerhöhung wurde stattgegeben.
3. Die Mitarbeiter bekommen es eh mit ...
Erstellt am 25.02.2015 um 10:42 Uhr von wurmpover
Mit Arbeiter A wollte es aber nicht, dass vor der Belegschaft offen darüber gesprochen wird zudem Mitarbeiter A auch noch im Betriebsrat ist und jetzt Misstrauen entstanden ist (Nach dem Moto Mitarbeiter A im Betriebsrat würde bevorzugt) was ja nicht der Fall ist. In diesem Fall liegt wohl ein Verstoß gegen die Schweigepflicht vor. Zudem soll jetzt auch noch ein Misstrauensantrag gegen BR gestellt werden. Somit ist der Plan von AG aufgegangen die Mitarbeiter auf seine Seite zu ziehen und gegen den BR vorzugehen.
Erstellt am 25.02.2015 um 11:05 Uhr von pillepalleTR
"In diesem Fall liegt wohl ein Verstoß gegen die Schweigepflicht vor." Voraus ist diese Schweigepflicht ableitbar?
Unabhängig davon: wodurch könnte in der Belegschaft der Eindruck entstehen, dass ein BRM bevorzugt wird? Wurden zeitgleich die Anträge von Nicht-BRM auf Stundenerhöhung abgelehnt? Oder dadurch MA zur Reduzierung gezwungen? Ggf. sogar Kündigungen ausgesprochen?
Mein Tipp: geht (jetzt) offen gegenüber der Belegschaft mit dem Thema um im Sinne:
"Ja, es ist richtig, dass der Antrag auf Std-erhöhung von Kollege xy von der GF genehmigt wurde. Nein, das hat nix damit zu tun, dass er BRM ist. Und: durch die Erhöhung entsteht keinem anderen Kollege ein Nachteil resp. Kollege xy ein Vorteil!"
Erstellt am 25.02.2015 um 11:52 Uhr von Pickel
Was ist das für ein Blödsinn mit der Schweigepflicht bezüglich der Stundenerhöhung. Das kann der AG sogar am schwarzen Brett mit Goldrand verkünden.
Erstellt am 25.02.2015 um 15:56 Uhr von Dezibel
> Mit Arbeiter A wollte es aber nicht, dass vor der Belegschaft offen darüber gesprochen wird ...
Und das hat er dem AG bei seinem Antrag auch eindeutig so gesagt?
Aha.
Erstellt am 25.02.2015 um 17:34 Uhr von Melissa
Und ich verkünde jetzt, und das bitte mit doppeltem Goldrand EINRAHMEN, dass @Pickel hier ganz gehörig einen an der Waffel haben muss!!!
Erstellt am 25.02.2015 um 17:47 Uhr von Melissa
@All
Wenn es keine tarifliche, betriebliche oder arbeitsvertragliche Regelung zur Lohnhöhe gibt, steht es jedem frei, sich so gut zu verkaufen, wie er kann.
Ebenso wie einem BR div. individuelle Vereinbarungen in einem AV nichts angehen, so gehen sie erst recht der Belegschaft nichts an.
Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung oder Forderungen und Gespräche über ihren Inhalt, bzw. beabsichtigte Änderungen, gehen bis auf einen BR, dass allerdings in Grenzen, keinem Drittem etwas an und gehört in den bereich seiner Persönlichkeitsrechte.
Was der AG hier treibt, ist ein krasses Vergehen gegen seine Fürsorgepflicht und gehört auch an den Pranger. Erst recht dann, wenn hiermit auch die Tätigkeit als BRM in Misskredit gebracht wird.
Erstellt am 26.02.2015 um 01:15 Uhr von wurmpover
@ Melissa
Wie kann Mitarbeiter A gegen das Vergehen von AG vorgehen?
Erstellt am 26.02.2015 um 09:10 Uhr von pillepalleTR
Teeren und Federn wär hier gemäß §120abc BetrVG die richtige Vorgehensweise!
Erstellt am 26.02.2015 um 12:13 Uhr von webun
...was für ein Haufen Unsinn wird denn hier geschrieben? und das bloß, weil Lesen offensichtlich so schwer ist!
Es geht um STUNDENerhöhung, nicht um Lohnerhöhung!
Ich bezweifele ganz stark, dass ein AG überhaupt gegen den §120 BetrVG verstoßen KANN. Ich möchte allerdings feststellen , dass ich nicht grundsätzlich gegen das Teeren und Federn von AGs bin !;-)
Bei einer Stundenerhöhung kann es sich niemals um eine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handeln, denn sie muss Kollegen, Dienstplanern, Personalabteilung mitgeteilt werden. Insoweit trifft auch das ganze Gerede um eine angebliche Schweigepflicht nicht zu.
webun
Erstellt am 26.02.2015 um 17:46 Uhr von Pickel
Orion du bist wirklich die lächerlichste Gestalt.
Der AG soll also tatsächlich die Stundenerhöhung des Mitarbeiters geheim halten. Viel Spaß beim Versteckspiel während der Arbeit.
Erstellt am 26.02.2015 um 20:11 Uhr von Melissa
@All
Sorry, ich entschuldige mich jetzt für meine, zumindest hier offenbar vorgelegene Sehschwäche, indem ich von etwas ausgegangen bin, das so nicht geschrieben stand.
Letztlich ändert es aber nichts an der Tatsache, dass hier zwar ein BR, wenn schon kein MBR, zumindest aber ein Informationsrecht hat.
Bezogen auf die gesamte Belegschaft muss ich leider feststellen, eine weitere Schwäche bei mir erkannt zu haben. Leider ist es mir nicht möglich, auch für eine Belegschaft irgendwo ein ähnliches Informationsrecht zu finden.
Alles sonst Gesagte gilt auch hier uneingeschränkt weiter.
@Pickel
Da Du ja dem gleichen Verfolgungswahn wie@Moreno verfallen zu sein scheinst, kann ich mich leider für die bei dir vorgenommene Einstufung: „als einen gehörig an der Waffel habenden“, nicht entschuldigen. Was Du letztlich ja auch durch fortwährend wiederkehrende dümmliche Äußerungen bestätigst.