Wir sind ein Betrieb ohne Tarifbindung. Der Arbeitgeber versucht nach Möglichkeit in jedem Jahr freiwillig ein Budget für eine Gehaltserhöhungsrunde zur Verfügung zu stellen.
Die Verteilungskriterien werden von uns mitbestimmt. Meist gibt es den überwiegenden Teil des Budgets als gleichverteilte Erhöhung für alle (z.B. 2 % mehr auf das Grundgehalt). Soweit so gut. Nun gibt es aber eine Liste von Ausnahmegruppen, die der AG von der Gehaltsrunde ausschließen möchte, unter anderem die Auszubildenden.

Hier sehen wir nun eine unzulässige Benachteiligung nach dem AGG. Der AG argumentiert, dass sich die jährliche Steigerung der Ausbildungsvergütung bereits aus dem Ausbildungsvertrag ergibt. Diese jährliche Steigerung ist ja auch gesetzlich vorgeschrieben und die gibt es natürlich auch bei unseren Auszubildenden.

Wir meinen aber, dass, wenn es eine allgemeine Gehaltsrunde gibt, die Auszubildenden ebenfalls in den Genuss der Anpassung kommen müssen. Dass sie also aus dem Budget ebenfalls 2% oder alternativ eine Erhöhung von z.B. 20 €/Monat bekommen müssen, ähnlich wie das bei Tarifabschlüssen bei tarifgebundenen Unternehmen meist auch der Fall ist.

Unsere Frage an euch ist nun: Habt ihr Erfahrungen mit diesem Problem? Wenn ja, wie habt ihr das gelöst? Wenn nein, habt ihr ansonsten gute Ideen und Hilfestellungen (z.B. ein passendes Urteil) dazu, wie wir hier argumentieren bzw. noch besser, wie wir da einen Hebel dran kriegen?