Erstellt am 20.02.2015 um 15:07 Uhr von Kölner
Das alles, was ihr bisher glaubt (oder tatsächlich tut) mitbestimmen zu können, kann der AG auch ohne BR (sofern er nicht einem TV unterliegt) bestimmen.
Demnach werdet ihr euch fügen müssen.
Erstellt am 20.02.2015 um 15:26 Uhr von gironimo
Mit dem AGG hat das Ganze ohnehin nichts zu tun (siehe § 1 AGG).
Der AG bestimmt mitbestimmungsfrei, welchen Geldtopf er auf den Tisch stellt und wofür dieser bestimmt ist. Der BR verteilt dann. So gesehen kann der AG sagen. Das Geld ist für alle außer für Azubis.
Weitere Grenzen dürfen nicht willkürlich sein - also etwa nur Männer .... (dann käme tatsächlich das AGG ins spiel).
Wenn Ihr mehr System in das Ganze bekommen wollt, sollten die AN doch einmal in Erwägung ziehen, in die Gewerkschaft einzutreten. Die könnte (genügend Mitglieder vorausgesetzt) dann einen Haustarif verhandeln.
Im Übrigen könnt Ihr (da ihr ja am § 77 Abs. 3 BetrVG scheitert) vielleicht etwas mit betrieblicher Öffentlichkeitsarbeit bewegen, wenn Eure Argumente beim AG kein Gehör finden.
Erstellt am 20.02.2015 um 17:31 Uhr von Schnuckelkölner
@HamburgerJung
Vergiss dass von Kölner geschriebene und Schau dir dieses einmal näher an und Du weißt einwenig mehr.
http://arbeitsrecht.com/fileadmin/user_upload/Dateien/PDF/2011.09.25.ZTR_Richterrecht.pdf
Erstellt am 20.02.2015 um 18:12 Uhr von Kölner
Du kannst gerne weiterhin solche Aufsätze (mehr ist es ja nicht) hier reinsetzen, die meine Aussage belegen. Danke, finde ich gut und habe nichts hinzuzufügen.
Erstellt am 20.02.2015 um 18:18 Uhr von HamburgerJung
Das AGG könnte doch Anwendung über die mittelbare Ungleichbehandlung wegen des Alters finden, da ja die Azubis in der Regel sehr jung sind.
Was uns eben stutzig gemacht hat, ist die Beobachtung, dass bei Tarifabschlüssen häufig die Azubis eben auch mit von der Partie sind. Meistens mit einer Anhebung um einen festen Betrag pro Monat, möglicherweise gestaffelt nach Ausbildungsjahr.
Wir haben uns gefragt, warum ist das so bei Tarifabschlüssen? Haben die Tarifparteien hier eben auch eine Ungleichbehandlung gesehen und sich lieber geeinigt, die Azubis mit ins Boot zu nehmen, um hier nicht angreifbar zu sein? Wenn dem so wäre, hätte ich gerne einen Hebel, wie ich die Tarifpraxis sozusagen in unseren Betrieb übernehmen könnte, denn dann wäre die Gefahr gebannt, dass die "Sockelbeträge" der Ausbildungsvergütung im Laufe der Jahre hinterherhinken und da wäre doch die sowieso jährlich stattfindende Gehaltsrunde der ideale Zeitpunkt, diese Anpassung gleich mit vorzunehmen.
Unserem AG geht es hier aber ums Prinzip - er möchte nicht! Auch wenn es bei 7 Azubis, die wir haben, nicht viel kosten würde.
Und deshalb suche ich nach einem Hebel, den der AG akzeptieren muss.
Ideal wäre ein Urteil nach dem Motto:
Der vom AG angeführte Grund, dass bereits im Ausbildungsvertrag eine jährliche Steigerung der Ausbildungsvergütung festgelegt ist, ist kein ausreichender Sachgrund, um die Auszubildenden von einer allgemeinen Gehaltserhöhung auszuschließen.
Erstellt am 20.02.2015 um 18:39 Uhr von Schnuckelkölner
Du siehst das schon richtig.
Und vergesse besser diesen Möchtegern oberschlauen Kölner. Wenn er auch begreifen könnte, was er liest oder zu lesen glaubt, könnte er sich hier so manches sparen.
Aber bei der Selbstbeweihräucherung und Ewigem selbst auf die Schulter klopfen, trägt er bestimmt ne alte Ritterrüstung und das Geklapper schädigt seine Auffassungsgabe.
Erstellt am 20.02.2015 um 20:23 Uhr von Pickel
Hamburger Jung hör doch mit diesem Quatsch ums AGG auf. Selbst wenn dadurch tendenziell Jüngere benachteiligt sind, ist es keine Benachteiligung im Sinne des AGG, da diese nicht willkürlich wäre. Azubis unterscheiden sich in so vielen Punkten von normalen Angestellten, dass der AG zig plausible Gründe anführen kann, die die Andersbehandlung rechtfertigen. Kölner hat oben ganz klar recht.