Hallo,
wir haben in unserem recht großen Unternehmen einen GBR und einige Dutzende BR.
Der GBR hat vor einigen Jahrzehnten eine Betriebsvereinbarung zu einem Thema erstellt, für das eigentlich der BR zuständig wäre. Unser BR hat den GBR nie dazu beauftragt. Auf Nachfrage konnte mir noch nicht erklärt werden, wer damals den GBR eigentlich beauftragt hat. Ich geh jetzt mal netterweise davon aus, dass irgendein anderer BR das damals getan hat.
Meine Frage: Wir wollen örtlich etwas anders regeln, als in der GBV geregelt ist. Können wir mit dem AG eine BV verabschieden, die etwas von der GBV geregeltes anders regelt, weil wir ja den GBR nie dazu beauftragt haben es für uns zu regeln?