Erstellt am 05.02.2015 um 14:26 Uhr von Kölner
Kommt darauf an, wann er den Überstundenabbau geplant hat: Vor Deiner Ankündigung krank zu sein oder nachher.
Im Fall von 'nachher' ist es nicht in Ordnung.
Erstellt am 05.02.2015 um 14:39 Uhr von Heisenberg
Nein ich hatte vorher Bescheid gegeben bevor der Dienstplan draußen war. Gibt es da auch ein Gerichsurteil drüber oder wo kann ich das im Gesetztestext nachlesen damit ich nen Beweis habe?
Danke für die schnelle Antwort 😊