Hallo,

gibt es hier noch Experten zur Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung? Oder jemanden der als Arbeitnehmer oder Betriebsrat praktische Erfahrungen damit gemacht hat?

Es geht um § 87 BetrVG unterfallende Mitbestimmung (nicht § 99 BetrVG) und Änderung der Arbeitsbedingungen (per Änderungskündigung).

Der Betriebsrat kennt seine Rechte aus der Verletzung der Mitbestimmung. Es geht mir um den Arbeitnehmer.