Erstellt am 30.01.2015 um 20:25 Uhr von nicoline
Rechtlich reicht die der Sitzungsniederschrift beigefügte Unterschriftenliste. Die Mindestanforderung an die Niederschrift ist, dass der Wortlaut der Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis dokumentiert wird. Auf alles Weitere und Ausführlichere kann der BR sich einigen / verständigen.
Erstellt am 30.01.2015 um 20:44 Uhr von Hoppel
@ seesee
§ 34 Sitzungsniederschrift
(1) ... Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.
Noch deutlicher geht´s kaum ... was gibt es daran misszuverstehen, dass von Dir eine solche Frage kommt?
Erstellt am 30.01.2015 um 21:42 Uhr von seesee
Tja Hoppel... Grundschulung ist schon lange her und über das Alltägliche stolpert man nicht jeden Tag. Ich bin gestolpert, als ich ein Protokoll las zu einer Sitzung, an der ich nicht anwesend war, und nicht erkennen konnte, wer denn alles dabei war. Natürlich hätte ich erst mal das BetrvG fragen können. ;-)
Erstellt am 30.01.2015 um 23:43 Uhr von Hoppel
@ seesee
Dann war die Anwesenheitsliste der Sitzungsniederschrift doch ganz offensichtlich NICHT beigefügt ... sollte man dringenst ändern ...
Erstellt am 31.01.2015 um 15:18 Uhr von Schnitzel
Nun ja, in der Anwesenheitsliste unterschreibt man meist ja nur. Wir halten deshalb im Protokoll die Anwesenheit trotzdem fest und schreiben dann hinter dem Namen auch immer rein wenn einer später kam oder früher ging. Aber gut, klar könnte man dies zusätzlich auch in der Anwesenheitsliste eintragen.