Erstellt am 08.12.2014 um 10:05 Uhr von Kölner
Man darf auch mal 60 Std/Woche arbeiten unter der Voraussetzung: 6 Tage-Woche, 10 Std. im Maximum/Tag.
Durchschnittlich (innerhalb von 6 Monaten) darf aber nicht mehr als 48 Std/Woche gearbeitet werden.
§ 3 ArbZG - da werden Sie geholfen!
Erstellt am 08.12.2014 um 11:39 Uhr von PeterPaula
Wobei der BR solch hohes Arbeitspensum ablehnen kann, wenn es zu Überlastungen von AN kommt. § 3 ArbZG gibt nur die HÖCHSGRENZE des GESETZLICH MÖGLICHEN wieder, nicht die Grenzen des PERSÖNLICH ZUMUTBAREN oder des GESUNDHEITLICH VERTRETBAREM ;)
Erstellt am 08.12.2014 um 11:51 Uhr von nicoline
*Wo steht im ArbZG, dass man nur max 48 Std. wöchentlich arbeiten darf.*
In Ergänzung zu Kölner: so steht es wörtlich nirgends geschrieben. Es ergibt sich aus der gesetzlich festgelegten werktäglichen Höchstarbeitszeit die regulär 8 Std. beträgt aber auch 10 Std. betragen kann. Bei 6 Werktagen (Mo-Sa) macht das dann 48 / 60 Std.
Und unter ganz bestimmten Umständen kann die Arbeitszeit sogar 24 Std. tgl. betragen § 7 ArbZG machts möglich.
PS: da kann man ja froh sein, dass die bei der Gewerkschaft wenigstens wussten, dass es ein ArbZG gibt!
Erstellt am 09.12.2014 um 09:38 Uhr von stefaniewolf
~~~nicoline~~~~
danke, jetzt ist der "Groschen" gerutscht