Erstellt am 19.11.2014 um 14:37 Uhr von Pickel
Was für ein Kündigungsschutz? Hier wird niemandem gekündigt!
Ein Recht auf Weiterbeschäftigung haben nur Azubis, nicht aber befr. Angestellte.
Wenn es keinen deutlichen Hinweis gibt, dass die JAV-Tätigkeit ursächlich ist, ist da nichts zu machen.
Erstellt am 19.11.2014 um 14:54 Uhr von Paddy
Mit dem Ende der Befristung endet das Arbeitsverhältnis.
Erstellt am 19.11.2014 um 17:42 Uhr von gironimo
Es empfiehlt sich dennoch, das Problem mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder der Gewerkschaft zu erörtern.