Guten Morgen,

ich habe vor ein paar Tagen unserem Vorstand eine "Personalplanung gem. § 92 BetrVG" vorgelegt, in der ich einen Vorschlag für die Verteilung von Stunden einiger Mitarbeiter-/innen gemacht habe sowie für deren Einsatz selbst.

Verbunden ist der Vorschlag mit § 90 (Unterrichtungs- u. Beratungsrechte) sowie mit § 92a (Beschäftigungssicherung).

Nun fand gestern eine Vorstandssitzung statt und ich befürchte, dass dort bereits eine Entscheidung über den Einsatz / die Stundenverteilung dieser Mitarbeiter-/innen getroffen wurde.

Heute möchte ich den Vorstand dann um das Gespräch mit mir bitten, welches ja (in Anlehnung an die o.g. §§) VOR der Entscheidung stattfinden muss, damit ich meine Bedenken etc. noch vor der Entscheidung einbringen kann...

Nun meine Fragen:

1) Habe ich die o.g. §§ richtig ausgelegt, bzw. bin ich richtig vorgegangen?

2) Wenn ja - wie würdet Ihr Euch nun verhalten, wenn Ihr befürchten würdet, dass der Arbeitgeber quasi über Euren Kopf hinweg (und über´s Gesetz hinweg) bereits eine Entscheidung getroffen hat, ohne diese mit Euch zu beraten?

3) gelten die o.g. §§ überhaupt auch für einen Betrieb mit einem 1-köpfigen Betriebsrat?

Danke und Gruss,
jaypar