Erstellt am 26.10.2014 um 22:30 Uhr von metallica
Leider ist das wohl nur nachvollziehbar, wenn man dabei gewesen ist. Kannst du nochmal anhand eines Beispiels kurz erläutern was du meinst? Welche Feiertage hast du nicht bekommen?
Erstellt am 27.10.2014 um 07:02 Uhr von nicoline
*Unser BR sagt das würde so im Gesetz stehen?*
Dann wäre es gut, wenn Du den BR mal fragst, in welchem Gesetz das so steht. Vielleicht können wir hier noch etwas neues lernen.
Erstellt am 27.10.2014 um 07:24 Uhr von Dezibel
Nicht nur sagen lassen, besser ist ZEIGEN! Und dann richtig zum Tritt in den Hintern ausholen ... ;)
Erstellt am 27.10.2014 um 07:30 Uhr von Erbsenzähler
... und die Erde ist eine Scheibe!!!
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
Hier ist alles geregelt!
Aber noch eine Frage: Was sind eure Arbeitstage? Von Mo.-Fr.? Von Mo.-Sa.? oder von Mo.-So.?
Erstellt am 27.10.2014 um 17:12 Uhr von Gbhnjm
Hallo,
Vielen dank für eure Antworten :)
Ich versuche es mal genauer zu erklären.
Wir arbeiten in einer 5 Tage Woche von Mo. bis Sa. . Das bedeutet jeder Mitarbeiter hat einen Tag in der Woche frei ,damit es nur 5 Tage die Woche sind.
Fällt ein Feiertag in die Woche, gilt dieser als der freie Tag und der Mitarbeiter kann den freien Tag den er sonst zusätzlich in dieser Woche hätte frei im Jahr verplanen.
Es gab im Jahr 2014 10 Feiertage die auf einen Arbeitstag gefallen sind.
Und wir bekommen nur 8 Tage (um genau zu sein 83% ) . Dies soll wohl im Teilzeit -Befristungsgesetz so geregelt sein. ( könnte sein das das Gesetz etwas anders heißt)
Früher war es so das wir den Feiertag und den freien Tag in einer Woche hatten. Der BR hat das unterschrieben und meinte das er das Maximum rausgeholt hat.
Es hat wohl auch was damit zu tun das das Gesetz auf einer 6 Tage Woche und nicht auf einer 5 Tage Woche beruht.
Erstellt am 27.10.2014 um 17:32 Uhr von Pjöööng
Im Gesetz ist das nicht so geregelt. Maßgeblich wäre hier erstmal das Entgeltfortzahlungsgesetz, welches besagt, dass wenn die Arbeit WEGEN des Feiertages ausfällt, das Entgelt fortzuzahlen ist.
Da Ihr offensichtlich Vollzeit arbeitet, hat das TzBefrG hier eigentlich nichts zu suchen. Man könnte allenfalls versuchen über das Benachteilungsverbot von Teilzeitlern die bei Euch meinetwegen nur drei Tage die Woche arbeiten zu zeigen dass Eure Lösung sachgerecht ist.
Dir Überlegung hinter Eurer Lösung scheint zu sein, dass wenn Ihr feste freie Wochentage hättet, die Wahrscheinlichkeit dass ein Wochenfeiertag auf Euren arbeitsfreien Tag fällt im Durchschnitt 1/6 wäre. Insofern scheint es sachgerecht, wenn Ihr auf 1/6 Eurer frei wählbaren Feiertage verzichten müsst. Ob das, wenn es hart auf hart käme auch vor einem Arbeitsgericht Bestand hätte, weiß ich nicht.