Erstellt am 21.10.2014 um 19:54 Uhr von Schnapphaken
Meinem Unternehmen??????
Natürlich können sie das!!!!!
Warum sollte es auch nicht gehen?
Daran, dass es einem Unternehmer ev. nicht gefällt, scheitert es jedenfalls nicht.
Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen, nach denen der BR die JAV-Wahl vorzubereiten hat und für die Durchführung der Wahl verantwortlich ist, ebenso wie für die spätere Unterstützung und Zusammenarbeit mit der JAV.
Erstellt am 21.10.2014 um 20:05 Uhr von MediaSat
Natürlich nicht mein Unternehmen. Bin kein Inhaber, nur ein wenig identifiziere ich mich damit.
Nicht gehen, z.B. Weil sie nicht in GmbH B angestellt sind?
Es geht nicht um gefallen, es geht für mich als BR in GmbH B darum, ob ich die JAV anstoßen muss, obwohl die Azubis ja nicht bei uns vertraglich beschäftigt.
Erstellt am 21.10.2014 um 21:56 Uhr von Schnapphaken
Wer sagt denn, dass sie bei euch nicht vertraglich beschäftigt werden? Zwischen A und B wird es bestimmt irgendeine Vereinbarung geben. Es sei denn, es ist der gleiche AG. Aber dann hätte sich sowieso alles erledigt.
Allerdings sollte der BR schon genau Wissen, wie hier die vertragliche Situation ist. Azubis wie Leiharbeiter zu behandeln oder mal so eben von Betrieb zu Betrieb zu schieben, ohne hier Zuständigkeiten festzulegen, geht jedenfalls nicht.
Und wenn A hier nur als Träger auftritt, dürfte B der Ausbildungsbetrieb sein, in dem dann eine hundertprozentige Integration der Azubis vorliegt und die Zuordnungen dann auch klar wären.
Also ran an die Bücher…………
Noch etwas zum Unternehmer: Wenn man dieser nicht selbst ist, sollte man das Unternehmen auch nicht als „mein“ bezeichnen. Bei „unser“ wäre bestimmt schon früher eine Antwort gekommen.
Erstellt am 22.10.2014 um 06:15 Uhr von Moreno
Wenn Mediasat sagt sein Unternehmen finde ich das völlig okay ! In was für einen Verhältnis die Azubis von GmbH A zu GmbH B stehen und ob sie eine JAV gründen dürfen können wir hier mit den wenigen Details wohl nicht feststellen! Frag mal die Gewerkschaft .