sorry, ich hatte das Thema schon mal. Aber jetzt schon wieder Probleme damit.

Wenn wir als BR eine Übersicht der Zeitkonten anfordern sollte doch eigentlich erkennbar oder logisch sein, warum ein BR die Übersicht haben möchte. Trotzdem kommt die Aufforderung des AG, der BR soll die Anforderung begründen.

Soll ich bei einer so eindeutigen Angelegenheit begründen oder auf §80 Abs. 2 BetrVG verweisen.

Selbst ein im Umgang mit dem BR unerfahrener AG sollte wissen, dass es zu den Pflichten des BR gehört das ArbZG im Auge zu behalten.

Wir gehen davon aus, dass eine Abteilung regelmäßig und über Wochen 10 - 11 Stunden arbeitet und das wollen wir prüfen.

Begründen oder nicht?