Hallo Zusammen,
Ich habe eine Frage zu folgender Situation:
AG wollte personelle Maßnahme nach Betr. VG § 99 durchführen. Der BR hat widersprochen. Der AG führte diese Maßnahme trotzdem durch.
Der AN will klagen und fragte nach dem BR-Antwortschreiben an die GF und dem Schreiben vom AG an BR.
Ab wann muss der BR diese Schreiben offenlegen? Wer kann sie wie und in welcher Form anfordern? Kann der BR diese Schreiben dem AN übergeben oder gibt es dann Probleme, wenn der AN klagt und es zu einer Gerichtsverhandlung kommt?
Vielen Dank im Voraus.

ERGÄNZUNG:
Der BR versucht noch durch Gespräche die Situation zu lösen und will daher im Moment nicht klagen. Dem AN ist aber bereit zu klagen.
Das war aber auch nicht gestellte Frage. Der BR will nur wissen, wie er richtig mit den Antwortschreiben und Aufforderungsschreiben des AG verfährt. Es soll nicht durch einen Formfehler der Widerspruch in Gefahr geraten.