Erstellt am 26.09.2014 um 15:24 Uhr von Pickel
Ihr habt nicht die Motivation des AG zu beurteilen und diese zu hinterfragen, sondern euch an die Richtlinien nach §99 zu halten.
Sofern ihr keine Richtlinien als BV vereinbart habt, nach denen der Auswahlprozess zu steuern ist (geht erst verpflichtend ab 500 MA), habt ihr euch um diese Fragen nicht zu kümmern, sondern euren Job gemäß §99 zu machen.
Erstellt am 26.09.2014 um 18:07 Uhr von gironimo
Könnt Ihr denn mit zwei drei plausiblen Sätzen sagen, warum für euch diese Information erforderlich erscheint?
Ein weiterer Antrag wird wohl nicht kommen, wenn Ihr Euch nicht mit dem AG kurzschließt. Der AG wird wahrscheinlich (vermute ich mal) sagen, dass der BR keinen Widerspruch formuliert hat und einstellen.