Erstellt am 18.09.2014 um 18:58 Uhr von gironimo
Der BR ist kein Jurist und kein Gericht. Wenn Ihr zur Kündigung angehört werdet, äußert Ihr Eure Bedenken und formuliert ggf. einen Widerspruch. Sie kann sich auch zuvor von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Ihr solltet eher die Frage der "zu späten" AU klären und könnt der ANin am besten Helfen, wenn Ihr den Fall vorher mit dem AG besprecht, bevor dieser die Anhörung des BR eingereicht hat. Sind denn die beiden Vorfälle überhaupt abgemahnt worden?
Befasst Euch auch einmal genau mit dem § 5 EntgFG
Erstellt am 18.09.2014 um 23:40 Uhr von pickel
Gironimo, der AG beruft sich auf die Probezeit. Da ist die Frage nach Abmahnungen vollkommen nebensächlich.
Erstellt am 19.09.2014 um 06:51 Uhr von lexipedia
@BRKino
Mit der Probezeit bei erneuter Beschäftigung nach einer Unterbrechung ist es so, dass es wie ein Neustart ist. Die Betriebszugehörigkeit beginnt bei 0.
Leider schreibst du nicht die Aktenzeichen für die Kündigungen.
Eine Unerbrechung zählt nur bei sachlosen Befristungen nicht, wenn diesse kürzer als drei Jahre ist.
Erstellt am 19.09.2014 um 07:28 Uhr von Hoppel
@ BRKino
Kompliment, Du hast die Sachlage sehr gut erfasst!
Die Unterbrechung von 5 Monaten wird ein Gericht höchstwahrscheinlich nicht mehr als engen sachlichen Zusammenhang zwischen mehreren Arbeitsverhältnissen ansehen. Als zweites Moment kommt hinzu, dass die Kündigungsgründe nicht in das Entscheidungsraster passen.
Für die Interessierten > BAG 20.06.2013, 2 AZR 790/11
Als BR solltet ihr einen fundierten Widerspruch schreiben! Der Kollegin sollte der Gang zu einem Anwalt und/oder eine Kü´schutzklage angeraten werden.
Erstellt am 21.09.2014 um 13:19 Uhr von BRKino
Zuerst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
@gironimo: Sie wurde leider erst zwei Tage, bevor bei uns das Schreiben zur Anhörung wegen Ihrer Kündigung einging darauf angesprochen, das wohl bereits seit fast 2 Wochen AU fehlt. Offensichtlich wurde diese von der Post wieder zurückgeschickt und schlummerte in den Unterlagen ihres Mitbewohners. Abgemahnt wurde davon nichts. § 5 EntgFG ist mir bekannt. Die Kollegin hat demnach einfach gesagt zweimal Mist gebaut.
@pickel: genau das ist in aller kürze das Problem. Wir werden zwar mit dem AG am letzten Tag der Anhörungsfrist ein Gespräch dazu mit der besagten AN führen und hoffen auch, dass wir ihn gemeinsam umstimmen können, sollte dies jedoch nicht möglich sein, würde ich halt gerne wissen, ob sie eine Kündigungsschutzklage für die Kollegin überhaupt lohnt. Wenn die Wartezeit nämlich zusammengerechnet würde, dann würde sie regulären Kündigungsschutz genießen. Andernfalls eben nicht.
@lexipedia: Das ist ja gerade das Problem. Probezeiten verringern ja im Endeffekt lediglich die Kündigungsfristen. Es ist das KschG welches erst nach 6 Monaten auf den AN angewendet wird. Sollten also die Wartezeit von 6 Monate zusammengerechet werden, aus den zwei Beschäftigungen, wäre die Kündigung unheilbar unwirksam. Ob Probezeit noch besteht oder nicht wäre hier zweitrangig. Und bitte entschuldige, dass ich die Urteile nicht verlinkt habe.
@Hoppel: Danke für das BAG-Urteil. Genau auf dieses hatte ich mich bezogen. Sollte das Gespräch mit uns dem AG und der AN nicht fruchten, werden wir auf jeden Fall sofort einen Widerspruch einreichen. Die Frage ist halt nur, ob ich reinschreiben kann, dass m.E. das KSchG anzuwenden sei, weil wir davon ausgehen, dass die Mitarbeiterin zusammen mehr als 6 Monate im Betrieb gearbeitet hat, jedoch mit Unterbrechung. Letztlich war die erste Kündigung ja lediglich "um die anderen Kollegen und Kolleginnen nicht zu 'benachteiligen'" wie es der AG ausgedrückt hat. Ansonsten sehe ich da nämlich keine Chance auf Erfolg bei einer Kündigungsschutzklage seitens der Kollegin. Es wäre bei uns auch das erste mal, dass wir einer Kündigung widersprechen, von daher bin ich mir auch gar nicht sicher, in wie fern dann das Arbeitsgericht diese Zustimmung vornehmen kann und ob wir als BR im Zweifelsfall Probleme bekommen können, wenn sich unser Einwand als haltlos erweist.
Erstellt am 21.09.2014 um 13:34 Uhr von Hoppel
@ BRKino
Eine Frage noch. Habt ihr eigentlich bei der ersten Kündigung Widerspruch eingelegt?
Erstellt am 21.09.2014 um 13:46 Uhr von BRKino
@Hoppel: Zu dieser Zeit war noch der ehemalige Betriebsrat am Ruder, somit kann ich mich hier nur auf die Tonnen an alten Unterlagen berufen, wenn ich sage, dass die Anhörungsfrist wohl verstrichen ist und somit die Zustimmung erteilt wurde. Jedenfalls konnte ich keine Kopie eines Widerspruchs oder einer Zustimmung finden. Grundsätzlich stellt sich bei mir im Moment eh noch die Frage, in wie fern sich die Mitbestimmung bei Kündigungen auswirkt, wenn das KSchG noch nicht greift. Lese mich gerade in diesem Moment ein.
Erstellt am 21.09.2014 um 18:47 Uhr von BRKino
@Alle: Vielen Dank für eure Hilfe!