Wo taucht in eurem BetrVG unter §102 mit Ausnahme von Abs.6 die Zustimmung auf? Da kann auch Pickel die Kündigung für sowas von gerechtfertigt halten - mehr als "keine Bedenken" gibt dir das BetrVG nicht um deinem Unmut Luft zu verschaffen

Könnte es sein, das eine außerordentliche Kündigung und der von Nubbel in Aussicht gestellte Weiterbeschäftigungsanspruch irgendwie nicht zusammen passen wollen? Insofern hat Hoppel doch recht. Frist verstreichen lassen ist in dem Fall unschädlich