Erstellt am 31.08.2014 um 18:44 Uhr von BloodyBeginner
Sofern alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder bei ladungsberechtigter Verhinderung der ordentlichen Mitglieder eingeladen wurden ja.
Beschlussfähig ist man wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder (BetrVG § 33) anwesend ist. Bei 7 wären das 4 Mitglieder, da es ja keine 3,5 Mitglieder gibt.
Erstellt am 31.08.2014 um 18:47 Uhr von nicoline
Warum stellst Du dieselbe Frage doppelt? Die Ersatzmitglieder müssen korrekt geladen werden, wenn sie nicht kommen, kann man nichts machen. Ausschlaggebend ist die Zahl der anwesenden BRM.