Erstellt am 15.08.2014 um 14:04 Uhr von Pjöööng
Da wirst Du kaum allgemeinverbindliche Aussagen finden. Das dürfte vom Umfang und der Gestaltung des Workshops abhängen. Ein vierzehntägiges Survivalcamp in der kanadischen Wildnis als Teamfindungsmaßnahme wird eher nicht gehen. Ein einstündiger Workshop während der Arbeitszeit im Hause? Warum nicht?
Erstellt am 15.08.2014 um 17:14 Uhr von gironimo
Das dürfte unter den §§ 96 ff BetrVG fallen. Wer woran und wann teilnimmt wäre demnach mitbestimmungspflichtig. Unter Umständen kommt noch die Mitbestimmung bei der Arbeitszeit (§ 87 BetrVG) dazu, wenn die Maßnahme außerhalb der normalen Arbeitszeit liegt.
Erstellt am 16.08.2014 um 08:58 Uhr von Hoppel
@ Nickis
Soll der Workshop während oder außerhalb der Arbeitszeit stattfinden?