Erstellt am 14.08.2014 um 09:30 Uhr von Pickel
Du musst pro Woche mindestens einen Arbeitsfreien Tag haben und zwischen dem Einsatz als Kellner und dem Beginn in der Apotheke müssen mind. 11 Stunden Ruhezeit liegen. Wenn das nicht gegeben ist, MUSS dein Chef sogar ein Verbot aussprechen.
Wenn nicht, frag nach der Begründung. Denn grundsätzlich ist es in Ordnung und nicht zu verbieten, wenn keine wichtigen Interessen verletzt sind.
Erstellt am 14.08.2014 um 09:37 Uhr von PharmA
Wenn ich Samstag Abend und Sonntag Nachmittag kellnern würde, kann er also nichts dagegen machen?
Muss Montags erst um Neun anfangen und Samstags arbeite ich nur 3 Stunden von 9-12 Uhr!
Da könnte ich sogar Fr abend auch noch arbeiten oder!?
muss ich dies überhaupt mitteilen dann?
Und wenn ja dann reicht es wenn ich es ihm sage und Punkt oder!?
Kann man das irgendwo nachlesen, damit ich dies ihm zeigen kann?
Erstellt am 14.08.2014 um 09:46 Uhr von Pickel
"Wenn ich Samstag Abend und Sonntag Nachmittag kellnern würde, kann er also nichts dagegen machen?"
-> Doch, kann er, sofern du eine Arbeitswoche von Mo-Fr hast. Denn dann hast du keinen Ruhetag in der Woche.
"Muss Montags erst um Neun anfangen und Samstags arbeite ich nur 3 Stunden von 9-12 Uhr!"
Das wäre ok, wenn der Sonntag frei bleibt
"Da könnte ich sogar Fr abend auch noch arbeiten oder!?" ja
"muss ich dies überhaupt mitteilen dann?" auf jeden Fall"!
"Und wenn ja dann reicht es wenn ich es ihm sage und Punkt oder!?" Nein, aber eine Ablehung muss er begründen und da gibt es neben der Arbeitszeit nicht viele Gründe. Ein Grund wäre zB natürlich, wenn du nicht im Cafe sondern in einem "Amüsierbetrieb" arbeiten würdest, dann könnte er zum Beispiel einen Imageschaden für seine Apotheke ansprechen.
Kann man das irgendwo nachlesen, damit ich dies ihm zeigen kann? google hilft ganz schnell!
Erstellt am 14.08.2014 um 09:56 Uhr von PharmA
Ich habe unter der Woche immer einen Freien Tag.
Bei googel habe ich nichts gefunden wo passen würde.
Ja er gibt mir aber keine Gründe, sagt einfach nein ich darf nicht, egal was ich ihm sage!
Erstellt am 14.08.2014 um 10:23 Uhr von blackjack
http://www.finanztip.de/nebenjob/
http://www.lexware.de/mitarbeiter-und-gehalt/nebentaetigkeiten-welche-nebenjobs-muss-ich-als-arbeitgeber-dulden?zanpid=1934914976808948736
Erstellt am 14.08.2014 um 10:44 Uhr von PharmA
Vielen Dank für eure Hilfe :)
Gruß
Erstellt am 14.08.2014 um 12:39 Uhr von gironimo
Um einen Nebenjob zu machen, brauchst Du keine Genehmigung. Der Chef kann nur verlangen, dass Du ihm Nebentätigkeiten anzeigst. Er kann dann nur bei wenigen Fällen verlangen, dass Du die Nebentätigkeit nicht ausübst.
Die wesentlichen Gründe sind: Konkurrenztätigkeit; die Nebentätigkeit führt zur Leistungseinschränkung Deiner arbeitsvertraglichen Pflichten; das Arbeitszeitgesetz wird verletzt
Erstellt am 14.08.2014 um 13:22 Uhr von paula
man sollte aber auch nicht die durchschnittlichen 48 Std vergessen...