Erstellt am 08.08.2014 um 08:25 Uhr von Nubbel
wie wäre es, wenn der betriebsrat erst einmal in seiner betriebsvereinbarung zu diesen konten regelt, dass diese stunden nicht für aufgezählte arbeitgeberrisiken verwendet werden?
Erstellt am 08.08.2014 um 08:35 Uhr von Hoppel
@ Uwe
Niemand hier kennt den konkreten Wortlaut Eurer Flexi-Vereinbarung. Aber wenn sich Eurer BR schon im Klaren darüber ist, dass diese Vereinbarung nicht die genialste ist, sollte sich Euer BR auch seiner Verantwortung stellen, die BV kündigen und neu verhandeln.
Verantwortung übernehmen bedeutet definitiv nicht, dass man im BR Kasten einen Aushang macht, der über das Thema "Betriebsrisiko" informiert. Außerdem gibt es Betriebsversammlungen, die einmal pro Quartal durchzuführen sind.
Da die BV "Flexi-Arbeitszeit" durch den BR unterschrieben wurde, sollte man als AN erwarten dürfen, dass ein BR dazu auch Stellung beziehen kann! Das hat mit einer Rechtsberatung rein gar nichts zu tun.
Ihr habt Euch mit dem AG auseinanderzusetzen und müsst ggf. auch streiten! EURE Verantwortung könnt ihr aber nicht mit einem Aushang auf Eure KollegInnen abwälzen!
Erstellt am 08.08.2014 um 17:50 Uhr von Stoni
Mein Freund hoppel hat natürlich Recht, aber ... MA werden gedrängt ... MA werden animiert ...
Erstellt am 08.08.2014 um 17:54 Uhr von Stoni
Tschuldigung zu schnell abgeschickt, mein aber war ... Wo ist der BR im Tagesgeschäft ... ?
Erstellt am 11.08.2014 um 06:34 Uhr von Uwe
Ja, das ist ja alles richtig. Es mag nicht der richtige Weg sein, den Mißstand zu beseitigen. Die Wurzel des Übels, die BV Arbeitszeit ( in welche Die Flexi-Vereinbarung integriert ist) bekommen wir nicht vor Ende 2015 von der Backe. Andererseits ist ein bestehendes Gesetz wie der §615 BGB üblicherweise auch nicht in einer BV zu regeln. Und wenn der AG auf den einzelnen MA zugeht und in "nett fragt" ob er den für den geplanten Stillstand nicht gern ein paar Flexi-Stunden oder Urlaub nehmen möchte, erfährt der BR i.d.R. nichts davon.
Erstellt am 11.08.2014 um 09:41 Uhr von BRinAbwicklung
Naja, ganz einfach:
1) Auf der nächsten BR-Versammlung in diesem oder nächsten Quartal wird ganz klar informiert, was die BV regelt, was der AG mit und ohne BR darf. Z.B. ist bei erstellung des Dienstplanes der BR zu beteiligen, es sei denn ihr habt euch das recht in eurer BV wegnehmen lassen...
2) Überprüfung der Arbeitszeitkonten. Ist dort auffällig zu finden das bei ausfallzeiten die Leute "freinehmen" oder Urlaub machen? Dann nehmt diese Daten ausgewertet mit zum Arbeitgeber ins gespräch und klärt ihn über §615 BGB auf.
Ihr habt als BR auch die Pflicht die Einhaltung bestehender Gesetze zu Überwachen, auf misstände hin zu weisen und ggf. auch dann weitergehend zu handeln.
4) Bei Urlaubsansprüchen/Planung kann jeder Mitarbeiter den BR ins boot holen. Auch hierüber ergeben sich ggf Möglichkeiten zusammen mit eurer BV.
5) paralell erarbeitet der BR eine neie BV, und kündigt NACH erstellung der neuen dann die bestehende mit vorlage des neuen Vorschlages. Wenn der AG nicht will, dann gehts eben vor die Einigungsstelle.
Warum bekommt ihr die BV nicht vor ende 2015 von der Backe?
Als BR zusammensetzen, eine neue erarbeiten, mit Schulungen usw. und nicht vom Arbeitgeber bei der Zeiteinteilung beschwatzen lassen. IHR bestimmt euer arbeitstempo, ihr entscheidet nach wievielen Verhandlungsrunden ihr die Verhandlungen als gescheitert erklärt und zur Einigungsstelle geht.
Diese Drohung wirkt manchmal wunder. Oder nach Kündigung sämmtliche Überstunden nicht mehr genehmigen, wenn die Verhandlungen feststecken und beide Seiten keine Kompromisse eingehen.
Und ja, auch ein BR muss kompromisse machen, damit der AG auch sein Gesicht wahren kann.