Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zum §77 BetrVG (3)
... Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. ...

Wie ist das gemeint, Arbeitsentgelte? Wir haben eine BV wo eine Prozentuale Erhöhung angegeben ist. Ist diese eigentlich unwirksam? ( Was natürlich nicht schön wäre :-) ) Oder besagt der § aus, dass keine Summen in einem BV geregelt werden dürfen??

DANKE für Eure Antworten !