Hallo zusammen,

§99 BetrVG sagt aus, daß der ArbG den BR zu unterrichten hat. Weiß Irgenjemand ob dies schriftlich sein muß, oder reicht die mündliche Unterrichtung an den BRV der dann wiederum das Gremium darüber informiert. Gibt es dazu eine Rechtssprechung o.ä.?