Erstellt am 05.08.2014 um 14:28 Uhr von Kölner
wenn es vollständig ist, reicht mündlich...
Erstellt am 05.08.2014 um 15:27 Uhr von Hoppel
@ takkus
Es gibt keinerlei gesetzl. Vorschriften, in welcher Form der AG den BR zu unterrichten hat. Aber wie Kölner bereits schrieb ... die Unterrichtung muss vollständig sein!
Aus Beweisgründen ist die Schriftform prinzipiell anzuraten. Einem BR ist zu empfehlen, mit dem AG konkrete Regelungen zu vereinbaren.
Erstellt am 08.08.2014 um 18:21 Uhr von Stoni
Gegenfrage.Wie will der BRV, er nimmt die Erklärung entgegen, alle !!!! BRM umfassend informieren wenn er nur mündliche aussagen hat ? Wie soll das Gremium als Ganzes einen Beschluss fassen bei informationen die vom hörensagen stammen? Denkt mal drüber nach.