Erstellt am 18.07.2014 um 15:48 Uhr von gironimo
Hinsichtlich der Kündigung würde ich gar nichts machen. Leitende Angestellte versuchen es immer gerne im Falle einer Kündigung feststellen zu lassen, dass sie keine leitenden sind und der BR hätte gehört werden müssen.
Das wird das Gericht klären.
Und ehrlich gesagt gehe ich davon aus, dass es letztendlich nur um Geld geht. Das Vertrauensverhältnis zu einem gekündigten Finanzchef, der sich wieder in den Betrieb klagt, dürfte eher getrübt sein.
Erstellt am 18.07.2014 um 17:30 Uhr von paula
ein nach § 30 BGB berufener besonderer Vertreter ist kein AN wenn die Vertretungsmacht auf der Satzung beruht (vgl BAG vom 5.5.97). Könnte also eng werden