Hallo, unserem Leiter Finanzen wurde gekündigt. Durch den AG wurde er noch vor 6 Monaten berufen als Vetreter nach §30 BGB. Eine Mitteilung an den BR wonach er leitender Angestellter ist erfolgte nicht. Bei der Kündigung erfolgte weder eine Anhörung nach § 102 BetrVG noch eine Info nach § 105 BetrVG. Nun hat die Firma eine externe Rechnungsprüfungsgesellschaft beauftragt den Job übergangsweise zu übernehmen. Wiederrum keine Anhörung nach 102, obwohl ganz sicher eine weisungsgebundene Tätigkeit vorliegt. Der Leiter Finanzen klagt natürlich, wobei das Gericht zuerst die Frage behandeln wird, war der Betriebsrat zuständig oder nicht. Wird dieses festgestellt ist die Kündigung unwirksam. Nun ist aber die Stelle neu ausgeschrieben. Vermutlich wird es wieder keine Anhörung geben, da der AG seine Argumentationslinie nicht verlassen wird. Was können wir unternehmen, um den Arbeitsplatz frei zu halten, falls die Kündigung unwirksam sein sollte?