Sind Leitende Angestellte i.S.v. § 5 BetrVG gleichzeitig Arbeitnehmer i.S.v. § 3 ArbZG? Wer kümmert sich um deren Arbeitszeiten? Wir haben einen Leitenden Angestellten, der das Zeiterfassungssystem nicht nutzt, aber regelmäßig mehr als 8 oder gar 10 Std. pro Tag arbeitet. Sicher: kein Fall für den BR; aber der Kollege ist möglicherweise bald ein Burnout-Fall. Wer bzw. welche Instanz kontrolliert, dass das ArbZG bei Leitenden Ang. eingehalten wird?