Hallo Zusammen!

Wir haben bei unserem AG für die BR-Arbeit einen externen Scanner beantragt in Höhe von 50 - 70 Euro. Zum einen aus Kosten- und Umweltersparniss, zum anderen um Dokumente schneller zu finden.
Der AG ist aber nicht gewillt, unserem BR einen zur Verfügung zu stellen. Er meint, dass ist nicht notwendig und man müsse beim Papier und Druckerpatronen nicht sparen.
Leider finden wir keine weiteren Gründe, wo wir bei einem Beschlußverfahren chancen hätten, den externen Scanner gerichtlich durchzubekommen.
Selbst das einscannen von Schriftstücken(Kopien), das später die Suche erleichtern soll, ist glaub ich nicht ausreichend. Falls ihr Ideen habt, wie man einen externen Scanner gerichtlich §40 BetrVG durchbekommen könnte, würd ich mich über Antworten freuen.

LG Mighty