Erstellt am 23.06.2014 um 14:26 Uhr von gironimo
Das steht auch so nirgends.
>Veröffentlichungen des Betriebsrats< heißt doch des BR im Ganzen.
Also sollte ein Beschluss mindestens so aussagekräftig sein, das der-/diejenigen, die dann die Veröffentlichung machen über die inhaltlichen Aussagen die Meinung des BR kennen.
Bei schwierigen Themen, sollte schon das Gremium über die Veröffentlichung beschließen. Für reine Sachinformationen würde ich nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen wollen. Der BR soll ja auch flexibel und handlungsfähig sein und nicht zum Beamtenapparat degradiert werden.
Vielleicht solltet Ihr die Vorgehensweise in der Geschäftsordnung niederlegen.
Erstellt am 23.06.2014 um 17:45 Uhr von paula
gerade so was würde ich nicht durch eine Geschäftsordnung regeln ... Aber das liegt erst einmal an meiner sehr kritischen Haltung zu GOs