Erstellt am 05.06.2014 um 13:34 Uhr von Pjöööng
Betriebsversammlung oder Betriebsratssitzung?
Was hast Du denn nach der "BR-Versammlung" gemacht? Am Kai gewartet? Einfach nach Hause gegangen? Deinen Arbeitgeber gefragt "Watt nu Cheffe"?
Erstellt am 05.06.2014 um 13:40 Uhr von gironimo
Naja - wenn das Schiff weg ist.
Ich würde hier ohne mit der Wimper zu zucken auf Annahmeverzug (§ 615 BGB) tippen. Die BR-Tätigkeit war eben Ursache, dass man den Dienst nicht antreten konnte. Es liegt ja nicht im Verschulden der eigenen Person - es gab einen betrieblichen Bezug (BR-Tätigkeit).
Aus meiner Sicht muss der AG zahlen.
Erstellt am 05.06.2014 um 13:58 Uhr von Matze
Ich würde erstmal die anderen erfahreneren Kollegen im BR fragen, wie sie bisher vorgegangen sind.
Weiterhin würde ich rechtlichen Rat bei meiner Gewerkschaft holen,
im Zweifel das Entgelt rechtlich einfordern.