@Teufel,
das ist ein heikles Thema.
Der AG muss dich nicht Freistellen! Es gibt kein Recht auf Bezahlte Arztbesuche ausser beim Arbeitsunfall. Grundsätzlich ist der Arztbesuch ausser der AG will es von dir keine Arbeitszeit. Wenn du ABER diesen Termin halten musst und ES KEINE alternative gibt.Dann sage es deinen AG.Er wird vom Arzt die Bestätigung verlangen das der Termin nicht anders möglich ist und das eine Verzögerung der Behandlung Gesundheitliche Gehren nach sich zieht.
Es gibt dazu fast identische aussagen bei der Gewerkschaft und den Arbeitgeber Foren.
Ich glaube das von Verdi hilft dir am bessten. Deshalb hier ein paarauszüge.
Hat der Arbeitnehmer das Recht, während der Arbeitszeit einen Arzt zu besuchen?
Es kommt auf die Dringlichkeit des Arztbesuches an. § 616 BGB bestimmt hierzu Folgendes: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird." Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin hat also das Recht, wenn die Dringlichkeit gegeben ist.
Wann muss der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen?
Ist der Arztbesuch in der Arbeitszeit unumgänglich, so hat der Arbeitgeber das Entgelt für diese Zeit weiterzuzahlen. Es muss ein Grund in der Person des Arbeitnehmers vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Behandlung sofort erfolgen muss, z.B. bei akuten Schmerzen.
Zunächst muss der Arbeitnehmer versuchen, einen Arzttermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren. Ist es dem Arbeitnehmer, z.B. wegen den Bedingungen der Arztpraxis nicht möglich, einen Behandlungstermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren, so muss der Arbeitgeber weiterzahlen, obwohl keine besondere Dringlichkeit der Behandlung besteht.
Auch in diesen Fällen ist der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, einen frühen oder späten Termin zu wählen, damit der Arbeitgeber durch die notwendigen Fahrtzeiten nicht zusätzlich belastet wird.
Was ist, wenn die Praxis einen Behandlungstermin in die Arbeitszeit legt?
Gibt die Arztpraxis einen bestimmten Termin vor, so sind zunächst die tariflichen Regelungen zu beachten. So kann z.B. die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers für Arztbesuche während der Arbeitszeit davon abhängig gemacht werden, dass der Arztbesuch zu der festgelegten Zeit „medizinisch unvermeidbar“ ist (vgl. LArbG Halle (Saale) v. 23.06.2010 – 5 Sa 340/09). Dies ist z.B. auch bei einer morgendlichen Blutabnahme im nüchternen Zustand des Patienten der Fall.
Erfolgt die Behandlung hingegen lediglich „praxislaufbedingt“ während der Arbeitszeit, so kann eine Entgeltfortzahlungspflicht ausgeschlossen sein.
Eine Besonderheit besteht für eine betriebliche Gleitzeitregelung. Hier gilt, dass Arbeitnehmer/-innen für einen Arztbesuch in der Gleitzeit keine Zeitgutschrift verlangen können, wenn keine ausdrückliche anderweitige Regelung besteht (vgl. LAG Hamm vom 11.12.2001 - 11 Sa 247/11 -, LAG-Report 2002, 134).
Bei uns ist es durchaus üblich das die Mitarbeiter wärend der AZ zum Doc gehen, allerdings ohne Nachweis der Dringlichkeit ist es Freizeit. Um das ganze zu entschärfen und weil klar ist das grade beim Facharzt Termine schwer zu bekommen sind und sich dadurch ausfälle vermehren. Hat der AG mit einem Gesundheitscenter einen Kooperationsvertrag geschlossen.Der MA bekommt schnell und kompetente Hilfe und der Ag hat weniger Ausfall weil die Behandlung kürzer ist (Wartezeiten). Bis dato höre ich nur gutes von den Mitarbeitern über das Verfahren, allerdings gab es zu erst bedenken das der AG immer im Bilde ist warum der MA zum Arzt war und wieso.Natürlich ist dem nicht so der Arzt im Center hat kein recht dem Ag was zu sagen und macht es auch nicht. Immer hin sind die Gelbenzettel neutraler früher war immer der Facharzt auf dem Stempel nun ist es ein Einheitssempel vom Gesundheitscenter... Im Grunde hat sich der Datenschutz sogar verbessert für den MA. Aber das alles willste ja gar nicht wissen.
p.s gute Heilung und immer schön die Zähne putzen und das ganze richtig! Sonst kommt der Zahnfeebär und zieht dir auch diesen Zahn du BGB 616 Fragesteller .-)