Erstellt am 21.05.2014 um 16:02 Uhr von Erdenbürger
Wenn Ersatzmitglied einen BR Mitblied vertritt, dann hat er alle Rechte und Pflichten wie ein ordentliches Mitglied. Ja, er darf dabei sein.
Erstellt am 21.05.2014 um 16:12 Uhr von Pjöööng
Ohne nähr zu wissen, was der Inhalt des Gespräches ist, kann nur schlecht beurteilt werden, ob überhaupt der Anspruch auf Hinzuziehung eines BRM besteht.
Erstellt am 21.05.2014 um 16:47 Uhr von pillepalleTR
Wenn ein Anspruch auf Anwesenheit eines BR-Mitglied auf Grund des Themas besteht (siehe §82 BetrVG ), besteht sogar ein Anrecht darauf, sich ein bestimmtes Mitglied auszuwählen. Sollte der Kollege des Vertrauens nicht verfügbar sein (z.B. Urlaub), muss bei der Terminierung des Personalgesprächs auf die Verfügbarkeit des ausgewählten BR-M Rücksicht genommen werden. (BAG 16.11.04 AP Nr. 3 zu §82 BetrVG 1972; siehe Fitting 26. Auflg. §82 RN 12)
Erstellt am 21.05.2014 um 20:06 Uhr von gironimo
Wenn es um einen Änderungskündigung geht, sehe ich die Voraussetzungen erfüllt, einen BR hinzuziehen zu können. Und da der Ersatzmann ja eben keiner ist, sondern BR-Mitglied, weil ein anderes BR-Mitglied im Urlaub ist, kann auch das Ersatzmitglied voll agieren.