Erstellt am 09.09.2022 um 00:25 Uhr von Challenger
Anonym55 : Sollte ich dies an den betriebsrat melden ?
Auf jeden Fall. Der BR hat nämlich die Möglichkeit, dem Treiben notfalls massiv entgegen zu wirken. Vergleich :
§ 85 Betriebsverfassungsgesetz - Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
(1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.
(2) Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist.
(3) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Behandlung der Beschwerde zu unterrichten. § 84 Abs. 2 bleibt unberührt.
Erstellt am 09.09.2022 um 10:14 Uhr von Relfe
hast Du die Präsentation vorliegen?
immerhin werden die 2 Vorgesetzen das anders darstellen und ich vermute Du warst alleine (6 Augen)
In Zukunft immer von einem BRM begleiten lassen bei solchen Gesprächen.
Solltest Du von so einem Gespräch "überrascht" werden, das Gespräch abbrechen mit dem Hinweis "Ich möchte von einem BRM begleitet werden", dann entweder direkt ein BRM dazuholen oder einen neuen Termin vereinbaren.
Lass Dich nicht wieder auf so eine Situation ein, in der Du alleine bist und die "Gegner" sogar in Überzahl. Die Vorgesetzten haben sonst Zeugen und Du nicht.
Erstellt am 09.09.2022 um 13:49 Uhr von celestro
Man hat aber nicht das Recht, zu jedem Gespräch einfach so ein BRM dazu zu holen.
Erstellt am 09.09.2022 um 14:09 Uhr von Relfe
ich schrieb "bei solchen Gesprächen", das war ja keine Arbeitsanweisung, sondern ein Bewertungsgespräch.
Erstellt am 09.09.2022 um 14:31 Uhr von celestro
@Anonym55
Könnte es denn sein, das die Kollegen auch so ein Gespräch hatten? Bei Dir war ja keiner der Kollegen dabei. Das wäre aber auch richtig so.