Erstellt am 09.05.2014 um 19:15 Uhr von gironimo
Interessante Frage? Ich kann nur raten. Wenn eine Freistellung geteilt wird, würde ich darauf tippen, dass dann wie zwei Positionen gerechnet wird ( also auch u.U. zwei Listen jeweils eine halbe Freistellung erhalten könnten)
Erstellt am 09.05.2014 um 19:40 Uhr von nicoline
gironimo,
*Wenn eine Freistellung geteilt wird, würde ich darauf tippen, dass dann wie zwei Positionen gerechnet wird*
Wir hatten diese Situation bei der letzten Wahl und haben von unserem Anwalt die Auskunft erhalten, dass man 1 Freistellung mit 2 Namen aufschreiben kann, wenn die Freistellung hälftig geteilt werden soll für eine Liste.
Erstellt am 10.05.2014 um 08:43 Uhr von gironimo
Naja - ich sage ja nur, dass ich da anders tippe.
Mag ja sein, dass der Anwalt es anders sieht. Wahrscheinlich muss erst einmal einer die Gerichte bemühen (vielleicht hat ja auch schon mal einer??). Ist ja eine interessante Frage.
Erstellt am 10.05.2014 um 13:11 Uhr von nicoline
Naja - und ich sage ja nur, dass es bei uns so gelaufen ist. Die gegnerische Liste war auch Deiner Meinung, hat sich dann aber der Ansicht des Anwalts gebeugt.