Erstellt am 29.04.2014 um 09:52 Uhr von gironimo
.... ein Ersatz eingestellt werden soll.... der Glückliche. Nur die wenigsten AG reagieren auf diese Weise auf die BR-Aktivitäten des BR.
Aber keine Sorge: Der BR hat Anspruch darauf keine Nachteile zu erleiden. Dies gilt auch für die Qualifikation und der Beschäftigung.
Natürlich muss der Kollege da auch selbst ein wenig ein Auge darauf werfen und seine Ansprüche geltend machen (z.B. Weiterbildungsmaßnahmen für den Beruf auch als BR). Bei einer Neueinstellung darauf achten, dass nicht alle qualifizierten Tätigkeiten an den neuen wandern und der Kollege nur noch Ablage macht usw.
Form und Umfang der Abmeldung: Gibt es nicht. Es reicht dem Chef zu sagen, ich melde mich für BR-Tätigkeit ab; und dann wieder die Rückmeldung. Wie das geschieht ist Sache einer Absprache zwischen Chef und BR.
Erstellt am 29.04.2014 um 09:54 Uhr von martinez
Hi,
natürlich muss man sich IMMER ab und wieder anmelden bei seinem Vorgesetzten wenn man BR Arbeit macht.
Ob das per email ist oder mündlich ist fast egal, aber wenn der Chef es per email möchte dann mach es doch so.
Ist ja kein Geheimnis dass man BR Arbeit macht.
Ich muss zum Beispiel eine Liste machen wo jedes BR-Mitglied draufsteht mit den Zeiten die im Monat für BR Arbeit benötigt wird, so dass die Perso dies dementsprechend buchen kann bei der Zeiterfassung.
Ist ja nix dabei und soll ruhig alles seine Ordnung haben.
So kannst du später eventuell auch besser argumentieren wenn man einen Ersatz schaffen muss, da zu viel Arbeit liegen bleibt für die BR Mitarbeiter. So kann man immer genau einsehen wie viel Arbeit die BR-Tätigkeit benötigt.
Vielleicht will dein Vorgesetzter ja genau auf das raus, dass er einen Ersatz bekommt für dich, da du ja regelmäßig weg bist für längere zeit.
Wäre doch auch super für dich.
Ich habe nach 2 Jahren harter Kampf einen Ersatz bekommen, jetzt hab ich alle zeit der Welt und hab selber kein Stress mehr und kann beruhigt BR Arbeit machen und meine Arbeit bleibt nicht mehr liegen.
Gruß
Erstellt am 29.04.2014 um 14:46 Uhr von Huusmeester
"natürlich muss man sich IMMER ab und wieder anmelden bei seinem Vorgesetzten wenn man BR Arbeit macht."
Ist nicht ganz richtig . Man muss sich ab - und anmelden WENN DAS IN DEM BETRIEB SO ÜBLICH IST ! Mein Vorgesetzter wollte dies auch mal von mir :-) . Ich habe ihm dann zu verstehen gegeben , das sich in den letzten 20 Jahren nie jemand ab - und angemeldet hat und das ich ganz sicher nicht damit anfangen werde ;-) . Seit dem ist Ruhe .