In unserer Klinik GmbH gibt es vier Standorte.
In jedem Haus gibt es bis dato eine Hauswirtschaftsleitung. Nun hat unser neuer GF kurz vor Ostern bestimmt, dass die HWL vom Standort A die oberste Leitung ab Mai übertragen bekommt. Die Aufgabenverteilung für die drei Stellvertretungen wird laut GF noch bekannt gegeben. Den stellv. BR-Vorsitzenden (BR-V weilt in Osterurlaub) hatte er dies 1/2 Stunde vor offizieller Bekanntgabe mitgeteilt.
Wir, der BR vom Standort B sind der Meinung, hier muss zuerst eine Stellenausschreibung intern vorgenommen werden. Der GBR hatte dies vor Jahren nach § 93 BetrVG beim "alten" GF für die Zukunft beantragt und dies wurde bisher so eingehalten.
Fragen:
1. Seht ihr hier die Ausschreibungspflicht auch als gegeben an?
2. Wer ist dann zuständig für die engültige Besetzung?
Der GBR oder die einzelnen BR-Gremien?
Vielen Dank für eure Antworten.