Erstellt am 21.04.2014 um 17:36 Uhr von Norweger
Gehöre zwar nicht der IGM, sondern der Buddelgewerkschaft an, dürfte aber bestimmt überall gleich sein.
Sofern ein berechtigter Anspruch besteht, steht eine Zulage natürlich immer jedem Mitglied zu.
Ungleichbehandlungen bei gleichartigen Tätigkeiten würden sich auch nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vertragen und wären somit nicht rechtens.
Erstellt am 21.04.2014 um 22:06 Uhr von CooperX
Genau das ist der springende Punkt!
Gleiche Tätigkeiten Werden ausgeführt, aber die Tarifliche Leistungszulage wird ungleich verteilt!
Bei dieser ungleichen Verteilung, wo ich der Meinung bin, dass es keine bv gibt die eine ungleichverteilung regelt und es auch nicht in der form im Tarifvertrag so verankert ist, geht es mehr nach Nasefaktor!
Die 10% Leistungszulage steht jedem Mitglied zu Punkt aus!!! was mich stutzig macht ist, dass der Betriebsrat dies auch noch bekräftigt, mit dem Argument, dass dies normal und immer schon so sei!
Weil man angeblich in den jeweiligen Entgeltgruppen insgesamt auf 10% Leistungszulage kommen muss!
Was soll man bitte jetzt noch glauben, wer weis welche Abkommen die zwischen Tür und Angel getroffen haben von denen niemand was erfahren hat jemals!?
Ich mach hier mal stop :-D wird sonst zu viel und mit meinen Emotion geht es durch ....
Erstellt am 22.04.2014 um 12:11 Uhr von gironimo
Das ist doch relativ einfach zu klären. Du gehst zur Gewerkschaft, die Euren Betrieb ja auch kennt, und fragst nach, warum es bei Euch möglich ist, Nasenfaktoren zu berücksichtigen.