Erstellt am 21.04.2014 um 15:54 Uhr von kratzbuerste
Das Thema hatten wir vor Jahren auch schon einmal in Hessen zum AG und LAG gebracht (kein Urteil sondern "nur" Vergleich).
Warum sollte der BR keine offene Kritik hinnehmen sollen? Er selbst kann auch alle Wege der Kommunikation nutzen, um Kritik zu äußern.
Die Grenzen liegen da eher beim § 74 Abs. 2 BetrVG. Und da kommt es eben immer auf den Einzelfall an , was da verkündet wird.
Erstellt am 21.04.2014 um 16:33 Uhr von polybär
Norweger@,
WRUM häng der schreiben AM schwarzenbrett vom BR??? grade ein LT sotte wissen wie sehr der schuss nach hinten geht wenn er den br zu start in die ecke drängt. ihr oder der brv solltet den LT einladen gerne mit dem AG und über seine punkte reden und auch erklären das seine art ggf alles nur schlimmer macht, ausser ihr komuniziert genau so.... in prinzip sollte sich das gremium offen über die krtik gedanken machen und dazu stellung beziehen. AUSSERDEM solltet ihr mal über das thema komunikation an sich reden, der LT kommt ja nicht von sich ohne grund auf diesen trichter. überlegt was euch was genau was bringt.
Erstellt am 21.04.2014 um 16:56 Uhr von Norweger
Hallo alter Waschbär!
Nur zur Richtigstellung:
Wir haben dieses Problem nicht.
Datt dingen ist mir nur mal so über die Tischkante gerutscht. Beim aufheben habe ich den Mist dann gelesen.
Bei uns würde so ein Problem auch mit einem kleinen Schubser übers Geländer beantwortet. Er könnte sich dann ja mit den Fischen weiterstreiten. Und da es hier ja sogar Haie geben soll……