Ich bin Betriebsratsmitglied und habe für meine Kollegin folgende Frage:Sie geht einer Teilzeittätigkeit 50% bei einer Sparkasse(Sparkassentarifvertrag im öffentl.Dienst) nach.
Durch Personalabbau und Verrentung einer Kollegin (100% Kraft)wird von ihr erwartet, dass sie im Urlaubs-und Krankheitsfall Vollzeit arbeitet, d.h. über mehrere Wochen und in Zukunft muß dies überbrückt werden. Im Arbeitsvertrag gibt es eine Vereinbarung, die eine Gesamtjahresarbeitszeit für das jeweilige Kalenderjahr vorsieht (Arbeitseinsatz tage-oder stundenweise und nach betriebl. Erfordernissen).Kann das von ihr auf Dauer verlangt werden ?Überstunden werden nicht ausbezahlt, sondern müssen bis zum 30.9. abgebaut werden.