Erstellt am 14.04.2014 um 08:18 Uhr von sachsenwilli
Auf der kostituierenden Sitzung wählen die BR-Mitglieder den Vorsitzenden und Stellvertreter. Die Wahl läuft ganz "normal" ab, es werden also Vorschläge unterbreitet und die Vorgeschlagenen müssen auch ihr Einverständnis erklären. Demzufolge sollte es gar nicht möglich sein, dass jemand die Wahl nicht annimmt. Bei Stimmengleichheit wird gelost.
Erstellt am 14.04.2014 um 08:20 Uhr von gironimo
Vielleicht fragt Ihr vorher, ob der Kollege überhaupt zur Verfügung steht. Das spart Arbeit.
Ansonsten wird der BR mit der Stimmenmehrheit gewählt. Da kann es dann nur heißen: Wenn einer nicht will, folgt ein zweiter Wahlgang.
Erstellt am 14.04.2014 um 09:07 Uhr von Rapper
Uwe,
nicht den Fehler machen und automatisch der Meinung sein, dass derjenige mit den meisten Stimmen bei einer Personenwahl auch gleichzeitig als BRV gewählt ist und der mit den zweitmeisten Stimmen der SBRV. So läuft das nicht. Sicher kann man die beisen Ersten mit den meisten Stimmen fragen bzw vorschlagen, ob Sie als BRV oder SBRV bereit sind, zu arbeiten. Ansonsten Ist es aber so, wie Sachsenwili es geschrieben hat.
Erstellt am 14.04.2014 um 09:40 Uhr von Uwe
Vielen Dank für die Antworten. Es ist schon klar, dass es zwei Wahlgänge sind: erst Wahl des Vorsitzenden, dann Wahl des Stellvertreters. Die Wahl des BRV / sBRV läuft bei uns als geheime Wahl, mit Wahlurne, ohne vorherige Absprache. Das hat sicher Vorteile, kann aber auch zu Überraschungen führen ...
Erstellt am 14.04.2014 um 15:23 Uhr von Oblatixx
> ... wenn der gewählte Vorsitzende / Stellvertreter seine Wahl nicht annimmt?
Kindergarten!