da wir aus Platzgründen (in der Abteilung X wurde Personal aufgebaut) nun die Kapazitätsgrenze dieser Abteilung erreicht haben, werden einige Mitarbeiter/innen dieser Abteilung in ein anderes Stockwerk des gleichen Gebäudes ziehen müssen.
Wie müssen/können/sollen wir den BR darüber korrekt informieren? Ist dies ein Fall des §90 BetrVG? Gibt es bestimmte Anforderungen dafür?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
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Betriebsverfassungsrecht