Darf der Wahlvorstand allen Mitarbeitern im Hause bekanntgeben, ob bereits eine oder zwei Vorschlaglisten eingereicht wurden, bevor die Frist der Abgabe beendet ist? Es sollen keine Inhalte der Listen bekannt gemacht werden.
Wir überlegen im Hause, ob nicht nur eine Vorschlagliste gemacht wird, um den Kollegen zu ermöglichen eine Personenwahl zu machen. Die Kollegen im Haise fragen immer wieder nach einer Personenwahl.
Allerdings haben wir ein bis zwei Querschießer im Hause, so dass alle Betriebsratskandidaten wissen sollten, wenn mehr als ein Vorschlagsliste eingereicht wurde, um ggf. sich neu Aufstellen zu lassen.