Erstellt am 07.04.2014 um 21:39 Uhr von Kölner
Was ist denn das Problem?
Nach der Wahl des Wahlleiters verabschieden sich doch sowieso alle Menschen des WV...
Erstellt am 07.04.2014 um 21:44 Uhr von Meerjungfrau
Ich habe damit kein Problem . Ich würde nur gerne wissen ob wir mit dieser vorgehensweise ein selbiges bekommen könnten. Z.B ungültigkeiter der Konstituierenden Sitzung?
Gruß
Meerjungfrau
Erstellt am 07.04.2014 um 22:00 Uhr von BloodyBeginner
ich muss jetzt gerade mal innerlich grinsen. Bei uns bestand der Wahlvorstand aus Betriebsratsmitgliedern, die alle wiedergewählt wurden. Bei uns verlässt also kein Wahlvorstand die konstituierende Sitzung... ;-)
Erstellt am 07.04.2014 um 22:06 Uhr von Farce
Ist ein glatter Formfehler………
Erst rein, dann raus eine Paffen und dann wieder rein……..dann hat auch die Umwelt etwas davon.
Erstellt am 08.04.2014 um 05:51 Uhr von Oblatixx
> Z.B ungültigkeiter der Konstituierenden Sitzung?
Nö! Schlimmstenfalls ist der Wahlvorstand bei Eröffnung und Wahl des Wahlleiters dabei. Die Konstituierung machen die gewählten BR alleine (hoffentlich!).
Erstellt am 08.04.2014 um 09:13 Uhr von petrus
> Ich habe damit kein Problem . Ich würde nur gerne wissen ob wir mit dieser vorgehensweise ein selbiges bekommen könnten.
Vielleicht. Der ArbGeb könnte die Freistellung der "weiteren Mitglieder" für nicht notwendig erachten. Das hätte dann wohl zur Folge, dass er die Teilnahme bis zur Wahl des Wahlleiters mangels Erforderlichkeit nicht bezahlen wollen würde.
Das Problem bestünde folglich darin, dass die "weiteren Mitglieder" geschätzte 10 Minuten "unbezahlte Pause" auf ihrem Anwesenheitszettel stehen hätten.