Erstellt am 24.03.2014 um 15:33 Uhr von wischwasch
Reden ist Silber - Schweigen ist Gold.
Die Frage ist ansonsten nicht ernst gemeint?
Erstellt am 24.03.2014 um 15:40 Uhr von witzig
Warum nicht ernst gemeint ?
Erstellt am 24.03.2014 um 16:50 Uhr von Oblatixx
Ihr kommt also früh auf Arbeit und schweigt dann den ganzen Tag. Kein Wort!
Wirklich?
Erstellt am 24.03.2014 um 17:09 Uhr von pillepalleTR
BR vorhanden?
falls ja: Stichwort "Fragen der Ordnung des Betriebs" §87 Abs. 1 Ziffer 1 BetrVG
EDIT
Zusatz: falls der BR bei euch was zu sagen hat *gggg*
Erstellt am 24.03.2014 um 17:52 Uhr von gironimo
§ 75 BetrVG spricht von Recht und Billigkeit und von freier Entfaltung der Persönlichkeit ......
Andererseits: handelt es sich um einen Tendenzbetrieb (vielleicht Kloster) - dann ......(gäbe es ja keinen Betriebsrat).... ????
Erstellt am 25.03.2014 um 07:13 Uhr von Oblatixx
Ein Kloster ist eine Firma? ;))
Mal Butter bei die Fische: Schweigt ihr echt den ganzen Tag? Oder was meinst Du mit Redeverbot?
Erstellt am 25.03.2014 um 07:52 Uhr von witzig
Es wurde uns verboten vom TL uns zu unterhalten währenden Arbeit ? die Unterhaltungen nur in der Pause und nach Feierabend. Es ist lächerlich was zur zeit in der Firma läuft.. Hoffe der BR reagiert richtig !?
Erstellt am 25.03.2014 um 11:51 Uhr von moreno
Solange Ihr Eure Arbeit macht kann es Euch egal sein was was der Teamleiter will oder der BR macht. Den Mund braucht Ihr Euch nicht verbieten lassen! Die Abmahnung wegen Reden auf dem Arbeitsplatz will ich sehen !
Erstellt am 25.03.2014 um 18:51 Uhr von pillepalleTR
"Solange Ihr Eure Arbeit macht kann es Euch egal sein was was der Teamleiter will "
§106 GewO bekannt?
Zitat: "(...)Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.(...)"
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html
In dem FAll kommt dann aber der BR wieder über §87 BetrVG ins Spiel.
"Den Mund braucht Ihr Euch nicht verbieten lassen!"
Wo steht's?
"Die Abmahnung wegen Reden auf dem Arbeitsplatz will ich sehen !"
So weit aus'm Fenster würd ich mich nicht lehnen. Es soll schon Pferde gegeben haben, die unmittelbar vor der Apotheke....
Erstellt am 25.03.2014 um 19:46 Uhr von Oblatixx
Mich würde eher interessieren, wenn sich wirklich einer daran hält und der Chef eine Frage stellt und keiner antwortet ...
Geht doch gar nicht.
Erstellt am 25.03.2014 um 19:54 Uhr von Rattle
Hallo,
wie wärs denn mit singen.............gibt so schöne arbeiterlieder.
MFG
Erstellt am 25.03.2014 um 22:08 Uhr von witzig
Singen ist gut werden wir mal versuchen
Erstellt am 26.03.2014 um 07:56 Uhr von Kulum
Sorry, aber ein generelles Redeverbot während der Arbeit ist weder mit noch ohne BR wirksam durchsetzbar. Auch ohne BR nutzt dem AG der § 106 GewO herzlich wenig. Ein Redeverbot wäre tatsächlich und eindeutig unangemessen.
Auch ich sehe es so, die WIRKSAME Abmahnung wegen Verstoß gegen das "Redeverbot" würde ich gerne sehen.
Erstellt am 26.03.2014 um 15:45 Uhr von petrus
> §106 GewO bekannt?
Da steht was von "billigem Ermessen", richtig.
Ein Redeverbot mag im Ermessen des ArbGeb liegen, dürfte aber - wenige Spezialfälle ausgenommen - unbillig sein. Der §75 BetrVG wurde da ja schon erwähnt; diverse Artikel des GG dürften ebenfalls einschlägig sein...