Erstellt am 21.02.2014 um 09:03 Uhr von Kölner
Erstellt am 21.02.2014 um 09:26 Uhr von gironimo
Die gesetzliche Vorgabe heißt ein Zwanzigstel. Die mindestens drei und höchstens 50 bezieht sich darauf, wenn Betriebe sehr klein oder sehr groß sind und dadurch bei der Prozentrechnung entweder eine winzige Zahl entstehen würde (die dann auf drei angehoben wird) oder zu viele Unterschriften benötigt werden würden (und daher auf 50 beschränkt wird).