Nach § 14 BetrVG steht, das ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten, aber mindestens drei Mitarbeiter bei einem Wahlvorschlag unterschreiben müssen. Bei uns wurden sechs Unterschriften verlangt, bei 105 MA. Bei meiner Nachfrage, ob auch drei gereicht hätten,lt. diesen Paragrafen ,wurde das strikt verneint. Hat der BR recht ?